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Stockende Corona-Hilfe

Gastronomen sind verzweifelt: Hilfszahlung für November-Lockdown fließt immer noch nicht

Wahrscheinlich werden die Restaurants auch im Dezember zubleiben müssen. In der Gastro-Branche wächst deshalb die Verzweiflung. Denn bisher kam noch kein Cent der für November versprochenen Finanzhilfe an.

Tische und Stühle stehen vor einer Pizzeria im Hannover. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns in Deutschland bis kurz vor Weihnachten ist so gut wie sicher.
Tische und Stühle stehen vor einer Pizzeria in Hannover. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns in Deutschland bis kurz vor Weihnachten ist so gut wie sicher. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Das Versprechen von Bund und Ländern war groß. Als Kanzlerin und Ministerpräsidenten Ende Oktober die Zwangsschließung aller Gaststätten in ganz Deutschland vereinbart haben, verkündeten sie gleichzeitig ein stattliches Hilfsprogramm. 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat sollten die betroffenen Betriebe als Hilfszahlung aus der Staatskasse erhalten. Inzwischen ist bereits abzusehen, dass der Corona-Lockdown in den Dezember hinein verlängert wird, doch von der versprochenen „Novemberhilfe“ kam noch kein Cent an.

„Bei uns gehen täglich verzweifelte Anrufe und E-Mails ein“, sagt Daniel Ohl, Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Baden-Württemberg. „Ich habe weinende Unternehmer am Telefon. Denn den Betrieben geht das Geld aus. Sie müssen Mitarbeitern kündigen oder geben gleich ganz auf.“

Bisher konnten noch keine Anträge gestellt werden

Das Problem seien ungeklärte Detailfragen, so der Dehoga-Sprecher aus Stuttgart. „Wir anerkennen den guten Willen der Bundesregierung, der Branche zu helfen, und wissen, dass fieberhaft an einer Lösung gearbeitet wird, aber es ist für Betriebe und Beschäftigte im Gastgewerbe eine zunehmend unerträgliche Situation.“

Johannes Hurst, Präsident der Steuerberaterkammer Nordbaden, bestätigt das Problem. „Bislang konnten noch nicht einmal Anträge auf Novemberhilfe gestellt werden. Das entsprechende Online-Portal der Bundesregierung ist noch nicht freigeschaltet“, sagt Hurst. Laut Bundeswirtschaftsministerium soll dies diese Woche geschehen und erste Abschlagszahlungen sollen „ab Ende November 2020“ fließen.

Um Fehlern und Betrug vorzubeugen ist die Antragstellung nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich. Nur Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro erhalten, können den Antrag auch direkt stellen. Neben den Gastronomen sind auch alle anderen von den Corona-Schließungen betroffenen Unternehmer antragsberechtigt. Entweder, wenn sie selbst den Betrieb einstellen mussten oder wenn sie indirekt betroffen sind. Gemeint sind damit „Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen“, erklärt das Wirtschaftsministerium.

Handwerkspräsident fordert Nachbesserung

Aus dem Handwerk kommt Kritik an dieser Regelung. Die 80-Prozent-Schwelle sei „viel zu hoch“, sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Ein Wäschereibetrieb oder ein Gebäudereiniger, der 60 Prozent seines Umsatzes im Hotel- und Gastrobereich erwirtschaftet und 40 Prozent im Bereich Krankenhauswäsche oder -reinigung, wäre ausgeschlossen, nennt Wollseifer ein Beispiel. „Daher muss der Schwellenwert herabgesetzt werden, ab dem mittelbar betroffene Zuschüsse erhalten können“, fordert er.

Auch eine Sonderregel für die Gastronomie wird kontrovers diskutiert. Es geht um den Außerhausverkauf, also Liefer- und Abholdienste. Die damit während der Schließung erzielten Umsätze dürfen die Restaurants in unbegrenzter Höhe behalten. Allerdings werden bei der Berechnung der Novemberhilfe die im Vorjahresmonat erzielten Außerhaus-Umsätze abgezogen.

Fast-Food-Unternehmen „machen das Geschäft ihres Lebens“, sagte der CDU-Politiker Carsten Linnemann im ARD-Morgenmagazin. Sie bekämen 75 Prozent der Umsätze aus dem Vorjahr für Verkäufe im Restaurant und könnten weiter Geld mit dem Außer-Haus-Verkauf einnehmen. Gleichzeitig erhielten Einzelhändler keine Unterstützung, obwohl in vielen Innenstädten die Kunden wegblieben, so der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion. „Da verstehe ich den Einzelhandel, dass der sauer ist, dass auf der einen Seite überkompensiert wird und auf der anderen Seite nicht geholfen wird.“

CDU-Politiker Linnemann ist gegen Verlängerung der Novemberhilfe

Linnemann sprach sich erneut dagegen aus, die Novemberhilfe zu verlängern und forderte zielgerichtetere Maßnahmen. „Wir können nicht auf Dauer die Wirtschaft subventionieren. Mit Geldern, die wir in Zukunft nicht haben“, sagte er. Bereits am Freitag hatte Linnemann gemahnt: „Wir können im Dezember nicht nochmal 70 bis 75 Prozent Umsatzausfall übernehmen“, sagte er im Deutschlandfunk. „Wir müssen wieder dahin zurückkommen, dass wir Kosten erstatten.“

Allerdings hat die Bundesregierung bereits in Aussicht gestellt, dass sie die November-Hilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen im Dezember fortführen wird. Ein Bundestagsbeschluss ist dazu nicht notwendig. Eine „Dezemberhilfe“ könnte wesentlich mehr kosten, weil der Dezember etwa in der Gastronomie ein umsatzstarker Monat ist. Laut Nachrichtenagentur dpa plant der Bund mit voraussichtlich 17 Milliarden Euro.























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