Nicht geradeaus parallel zur Durlacher Allee über eine Ampelkreuzung geradelt ist die Karlsruherin Regina Dahmen, die jetzt nach der Hauptverhandlung im Amtsgericht Karlsruhe auf einem 130-Euro-Knöllchen sitzen bleibt.
Sie kam vielmehr auf dem Zweirichtungs-Radweg neben dem Ostring am Messplatz entlang an die Durlacher Allee. Dort bog sie nach rechts in die Ausfallstraße Richtung Durlach ab.
Kassiert hat Dahmen das Bußgeld wegen fahrlässiger Missachtung der roten Ampel auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung von Durlacher Allee und Ostring. Dort bekommen Fußgänger und Radfahrer nur bei Bedarf auf Knopfdruck Grün.
Missverständliche Routenbeschreibung
Die Fahrtroute war in den bisherigen Berichten vor dem Urteil missverständlich geschildert. So konnte der Eindruck entstehen, strittig sei die Sachlage für geradeaus fahrende Radler. Doch geht es ums korrekte Rechtsabbiegen per Rad Richtung Durlach an der Stelle.
Regina Dahmen überlegt noch, ob sie sich in der Angelegenheit nun an das Oberlandesgericht wendet. Dies sei nach einer Erstinformation, die sie im Gerichtsgebäude erhielt, grundsätzlich möglich, sagt sie.
Vor einer Entscheidung werde sie zunächst weitere Informationen einholen, auch über Details der Urteilsbegründung.