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Votum zur Insolvenz-Frage

Anträge nur zur Sache: Bei KSC-Versammlung am 15. Mai darf nicht über Personal abgestimmt werden

An diesem Samstag - oder in den Tagen danach - erhalten die Mitglieder des Karlsruher SC die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15. Mai. Dabei geht es um eine mögliche Insolvenz, falls diese nicht schon vorher vom Tisch ist. Über personelle Fragen darf an diesem Tag nicht abgestimmt werden.

Bei der Versammlung am 15. Mai dürfen die Mitglieder über die Insolvenz abstimmen, nicht aber über andere Fragen.
Bei der Versammlung am 15. Mai dürfen die Mitglieder über die Insolvenz abstimmen, nicht aber über andere Fragen. Foto: GES

An diesem Samstag – oder spätestens in den Tagen darauf – werden die Mitglieder des Karlsruher SC Post vom Fußball-Zweitligisten aus ihrem Briefkasten fischen. Der Inhalt des Schreibens: Eine Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15. Mai sowie diverse Erläuterungen zur dann zu erörternden Frage, ob der Club ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung anstrengen soll. Die Sitzung ist in mehrfacher Hinsicht eine spezielle.

Zum einen kann diese Corona-bedingt nur virtuell ablaufen, zum anderen steht noch gar nicht fest, ob sie überhaupt nötig sein wird. Das Insolvenzverfahren, über das abgestimmt werden soll, versuchen die Verantwortlichen des finanziell taumelnden KSC in diesen und den kommenden Tagen noch zu verhindern. Finden sie eine andere tragfähige Lösung, um den Liquiditätsbedarf in der Saison 2020/21 von rund 3,5 Millionen Euro (Zweite Liga) beziehungsweise knapp sechs Millionen Euro (Dritte Liga) – ohne den Ausfall von Zuschauereinnahmen gerechnet – zu decken, wäre der Termin hinfällig.

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Gelingt dies nicht, entscheiden die rund 8.100 stimmberechtigten Mitglieder über die Insolvenz-Frage – entweder vorab per Briefwahl oder am 15. Mai per Online-Voting, die Sitzung können sie nur per Live-Stream verfolgen. Eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern, die sich an der Abstimmung beteiligen, ist nicht erforderlich, wie Geschäftsführer Michael Becker bestätigte. Welche Mehrheit für die Annahme des Antrags genau notwendig ist, werde gerade noch abschließend rechtlich geklärt.

Auch dem e.V. könnte die Insolvenz drohen

Bei einem negativen Votum wäre die Insolvenz aber keineswegs vom Tisch. Gut möglich, dass der Club nach dem 1. Juli zwangsweise ein solches Verfahren einleiten muss. Zunächst einmal wäre nur die nach der Ausgliederung der Profiabteilung gegründete Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) von der Insolvenz betroffen, doch durch eine gesetzlich vorgeschriebene Nachhaftung könnte infolgedessen dann auch dem e.V. die Zahlungsunfähigkeit drohen.

Anträge dürfen nur zur Sache gestellt werden

Personaldebatten dürfte es am 15. Mai keine geben. Anträge können die Mitglieder zwar entweder vorab oder während der Sitzung stellen, doch diese müssen laut Vereinsatzung der ordnungsgemäßen Abhandlung der Tagesordnungspunkte dienen. Der Inhalt der Anträge darf, wie Becker erläutert, nicht über den ursprünglichen Inhalt des mit der Einladung angekündigten Tagesordnungspunktes hinausgehen. Und thematisch ist nur die Insolvenz-Frage vorgesehen.

Eine von einigen Mitgliedern gestartete Initiative will mit dem Sammeln von 300 Unterschriften eine Versammlung erzwingen, um dort über die Abwahl von Präsident Ingo Wellenreuther abstimmen zu lassen. Am 15. Mai dürfte die Initiative nicht zum Zuge kommen.

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