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Parkverbotszonen & An- und Abmelden nach 23 Uhr

Auch E-Scooter-Anbieter "Tier" muss sich in Karlsruhe an Verbote halten

Seit Donnerstag gibt es neben dem Tretroller-Anbieter VOI mit "Tier" einen zweiten Tretroller-Anbieter in Karlsruhe. Auch dieser müsse sich laut der Stadt Karlsruhe an die Parkverbotszonen sowie das Nachtfahrverbot halten.

200 dieser Scooter stehen nun in Karlsruhe zur Verfügung.
200 dieser Scooter stehen nun in Karlsruhe zur Verfügung. Foto: Tier

Seit Donnerstag gibt es neben dem E-Scooter-Anbieter VOI mit "Tier" einen zweiten Tretroller-Anbieter in Karlsruhe . Auch dieser müsse sich laut der Stadt Karlsruhe an die Parkverbotszonen sowie das Nachtfahrverbot halten.

Zu Beginn waren diese Verbotszonen nicht zu einhundert Prozent in der "Tier"-App eingepflegt. Der Anbieter versicherte gegenüber der Stadt Karlsruhe jedoch, dass er diese aktualisiere. Momentan werde zum Beispiel Fußgängerzonen mit E-Tretrollern zu befahren, noch nicht in der Software als Verbotszone ausgewiesen, heißt es von der Stadt. In diesen Bereichen ist es per Gesetz generell verboten, mit Tretrollern zu fahren. Dazu zählen derzeit auch die Sonderzonen rund um den Weihnachtsmarkt am Friedrichsplatz.

Ab 23 Uhr keine An-  und Abmeldung mehr

Dadurch entstand zunächst der Eindruck, dass sich die beiden Anbieter unterscheiden würden. Außerdem habe der Anbieter "Tier" der Stadt zugesichert, dass E-Scooter am Wochenende ab 23 Uhr nicht mehr an- und abgemeldet werden können.

BNN/tra

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