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Nachtruhe für Ungeimpfte

Ausgangssperre tritt ab Freitag auch im Landkreis Karlsruhe in Kraft

Der Landkreis Karlsruhe zieht nach: Ab Freitag gelten auch hier schärfere Corona-Regeln. Im Stadtkreis Karlsruhe müssen Ungeimpfte bereits seit einigen Tagen ab 21 Uhr zuhause bleiben.

Die Uhr am Verkehrsturm am Potsdamer Platz zeigt 21:00 Uhr, wobei sich ein Bürogebäude darin spiegelt. +++ dpa-Bildfunk +++
Um 21 Uhr ist Schluss: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab Samstag in Karlsruhe in der Nacht zuhause bleiben. Foto: Christoph Soeder/dpa

Für Ungeimpfte und nicht Genesene gilt ab Freitag, 21. Januar, im Landkreis Karlsruhe eine nächtliche Ausgangssperre. Darauf weist das Landratsamt hin. Hintergrund ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis zwei Tage in Folge – nämlich am Mittwoch und Donnerstag – über 500 lag.

Ausgangssperre für Ungeimpfte und nicht Genesene ab 21 Uhr

Der Landesverordnung zufolge besteht dann ab dem Folgetag die Einschränkung. Sie gilt jeweils von 21 bis 5 Uhr. Die Ausgangssperre greift nun also ab Freitagabend, 21. Januar.

Die entsprechende Feststellung des Gesundheitsamts wurde auf der Internetseite des Landkreises unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Wer immunisiert ist, darf auch zu später Stunde weiter nach draußen. Am Mittwoch hatte der Landkreis eine Inzidenz von 541,8, am Donnerstag wurde mit 622,1 gar die nächste Hundertermarke geknackt. Im Stadtkreis Karlsruhe gilt die nächtliche Ausgangssperre schon seit dem vergangenen Samstag, 15. Januar.

Ausnahmen gibt es bei „triftigen Gründen“

Auch für Ungeimpfte oder nicht Genesene gibt es Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung – wenn „triftige Gründe“ vorliegen. Den Landesvorgaben zufolge bestehen diese beispielsweise im Hinblick auf die Berufsausübung und den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Gassigehen mit dem Hund ist gestattet, der dringende Arztbesuch ebenso.

Erlaubt sind zudem Spaziergänge sowie körperliche Bewegung allein im Freien. Auch der Besuch von Gottesdiensten oder Gemeinderatssitzungen bleibt niemandem verwehrt. Befreit von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind, so das Landratsamt.

Die Maßnahme tritt den aktuellen Regeln zufolge wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.

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