Wenn auf der Straße auf einmal neue Verkehrsschilder auftauchen, ist die Lage relativ klar: Wer sich als Auto- oder Motorradfahrer nicht an die Regeln hält und erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Doch was ist, wenn auf einmal das Tempo-Schild fehlt – wie jüngst auf der B36 in Fahrtrichtung Norden kurz vor der Ausfahrt Stutensee? Muss man dann trotzdem mit einem Knöllchen rechnen?
Die BNN haken Anfang der Woche beim Landratsamt Karlsruhe nach. Dort weiß man zu diesem Zeitpunkt noch nichts vom verschwundenen 70er-Schild. „Wir schicken aber gleich mal jemanden raus“, sagt Bernhard Bösherz. Kurze Zeit später ist das Schild gefunden. „Es lag direkt hinter den Leitplanken“, erklärt der zuständige Amtsleiter für Straßenverkehr, Ordnung und Recht. „Wir tippen auf den Sturm.“
Messstelle wird vorher immer kontrolliert
Am Dienstagmorgen steht das Verkehrszeichen schon wieder. Und auch Autofahrer müssten sich keine Sorgen machen, beruhigt Bösherz. „Bevor wir irgendwo blitzen, wird die Messstelle genau geprüft, das schließt die Schilder natürlich mit ein.“ Festgehalten werde alles in einem Protokoll – so will es das Gesetz „Kommt es später zu einem Gerichtsprozess, müssen wir dieses dann vorlegen.“
Messungen an Gefahrenstellen
Das Landratsamt sei in erster Linie innerhalb geschlossener Ortschaften mit mobilen Blitzern im Einsatz, erklärt Rüdiger Decker von der Straßenverkehrbehörde des Landkreises Karlsruhe. „Die Gemeinden melden uns, wo gemessen werden sollte“, sagt Decker. Dabei handele es sich meist um Gefahrenstellen wie Schulwege oder Kreuzungen. Wenn es dort längere Zeit ruhig bleibe, könne der Abschnitt zwischenzeitlich aus der Messstellengruppe rausfallen. Außerorts sei bei Kontrollen hingegen meist die Polizei aktiv. Feste Blitzer, wie etwa bei Waghäusel oder Bretten, seien zudem Sache der Großen Kreisstädte.
Bei verschneiten oder verschmutzten Schildern gelten besondere Regeln
Übrigens: Bei stark verschmutzten oder verschneiten Schildern ist die Sache nicht ganz so einfach, wie der ADAC Nordbaden (Karlsruhe) auf Anfrage dieser Zeitung erklärt. Demnach gelten unter anderem für Ortskundige oder Pendler strenge Regeln.
„Kurz gesagt ist das so: Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form – zum Beispiel „Vorfahrt gewähren“ – zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe“, erklärt Pressesprecherin Alexa Sinz.