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Laut Regierungssprecher

Baden-Württemberg wird Erhöhung der Rundfunkgebühr wohl zustimmen

Das Land Baden-Württemberg wird der angedachten Erhöhung der Rundfunkgebühren wohl zustimmen. Entsprechend äußerte sich ein Sprecher der Landesregierung. Es sei ihr daran gelegen, einen schlagkräftigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhalten, hieß es.

Ein Anschreiben des Beitragsservice für Rundfunkgebühren
Das Anschreiben des Beitragsservice trägt Logos des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild

Das Land Baden-Württemberg wird der angedachten Erhöhung der Rundfunkgebühren wohl zustimmen. Entsprechend äußerte sich ein Sprecher der Landesregierung. Der sei daran gelegen, einen schlagkräftigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhalten, hieß es.

Baden-Württemberg wird bei der Ministerpräsidentenkonferenz voraussichtlich für eine Erhöhung der Rundfunkgebühren stimmen. «Ich gehe davon aus, dass wir der Beitragserhöhung zustimmen werden», sagte ein Sprecher der grün-schwarzen Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) über entsprechende Pläne, die Rundfunkgebühr (früher: GEZ-Beitrag) zu erhöhen.

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Sprecher: Angedachte Erhöhung maßvoll

Baden-Württemberg sei daran gelegen, dass es einen schlagkräftigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebe, der gut arbeiten könne. Der Rundfunk sei in der Pflicht, sorgfältig zu haushalten und dort, wo es gehe, auch zu sparen. «Aber er muss auskömmlich ausgestattet sein.»

Der Vorschlag der Expertenkommission (KEF) sei maßvoll, sagte der Sprecher. Die KEF hatte empfohlen, den Beitrag zum Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat anzuheben. Am 12. März treffen sich die Ministerpräsidenten in Berlin. Dort könnte das Thema Rundfunkgebühr auf den Tisch kommen.

Zum Thema:

Letzte Änderung im April 2015

Damit die Beitragshöhe verändert werden kann, ist nicht nur die Zustimmung aller 16 Länderchefs notwendig, sondern danach auch die aller 16 Landtage.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der Beitrag, den jeder Haushalt zahlt, die Haupteinnahmequelle. Im April 2015 war die Höhe von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt worden. Seither gab es keine Änderung mehr.

(dpa-lsw)
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