Die korrekte Interpretation der Corona-Verordnung sorgt in Karlsruher Amtsstuben und bei vielen Betrieben noch immer für Kopfzerbrechen. Viele Formulierungen lassen Spielraum, Spezialfälle sind ungeklärt, den Überblick zu behalten ist schwer. Das bestätigt Ordnungsamtschef Björn Weiße, dessen Mitarbeiter in Dauerkontakt mit den Ministerien und dem Städtetag stehen.
Verwirrung gab es auch am Ostersonntag um die Schließung von Bäckerei-Filialen und einem Tankstellenshop durch die Polizei . Ursache war die Kombination aus Krisenregelungen und den per Ladenöffnungsgesetz definierten Ausnahmen für Feiertage.
Neff schließt am Ostersonntag acht Cafés auf Anweisung der Polizei
Die Bäckerei-Kette Neff hatte ihre acht Cafés im Karlsruher Stadtgebiet am Ostersonntag zunächst geöffnet. Dann meldete sich die Polizei bei Geschäftsführer Andreas Reich. Der Beamte sei selbst unsicher gewesen, habe auch seinen Chef konsultiert, berichtet Reich.
Trotzdem sei man zu dem Schluss gekommen, dass der Verkauf eingestellt werden muss – möglicherweise da am Feiertag eine tief gehende Klärung nicht drin war. „Üblicherweise verlangt die Polizei bei Unklarheiten keine Einstellung des Betriebs“, sagt Weiße. „Sie melden sich zur Prüfung bei uns. Ein Bußgeld gibt es dann auch nicht.“
Neff hat die Schließungsanweisung einiges gekostet. Verderbliche Ware musste weggeworfen werden, da auf die Schnelle keine andere Lösung möglich war, erläutert Reich. Es sei ein Schaden im hohen vierstelligen Bereich entstanden. „Dazu waren die Mitarbeiter verunsichert, und Kunden haben sich beschwert.“ Das Unternehmen will die Sache von seinem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Café-Betrieb durch Corona-Verordnung verboten
Ordnungsamtschef Weiße geht davon aus, dass die Anordnung richtig war. Doch das Regelwerk ist kompliziert und in den Details nicht ganz eindeutig. Erst am Gründonnerstag hatte das Land die Verordnung zu Öffnungszeiten am Osterwochenende noch einmal angepasst.
Für Karfreitag und Ostermontag sollten die üblichen Ausnahmen gelten – sofern nicht durch die Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt. Für Bäcker und Konditoren bedeutet das: Karfreitag drei Stunden auf, Ostersonntag zu.
Neff allerdings beruft sich auf seine Café-Konzession, die eine Öffnung normal an 365 Tagen im Jahr ermöglicht. Laut Weiße zu Unrecht, denn „Cafés ist der Betrieb derzeit untersagt, auch der Außer-Haus-Verkauf ist verboten“. Neff könne also lediglich den Bäckerei-Betrieb zu den erlaubten Öffnungszeiten laufen lassen, nicht aber die Cafés.
Klärungsbedarf beim Abhol- und Lieferservice
Trotzdem sieht der Ordnungsamtschef speziell im Bereich der Gastronomie weiterhin viel Klärungsbedarf. Am Dienstag hat sich seine Behörde mit Fragen zur Definition des „Außer-Haus-Verkaufs“ und zu „Abhol- und Lieferdiensten“ ans Ministerium gewandt.
Die unklaren Regeln haben schon unter Eisverkäufern, die bei steigenden Temperaturen ins Geschäft einsteigen wollen, für Frust und viele Fragezeichen gesorgt. An dieser Front herrscht laut Weiße nun etwas mehr Klarheit, auch wenn die vielen Gelatieres nicht schmecken wird. „Das Regierungspräsidium hat klargestellt, dass der Verkauf über die Theke oder das Fenster untersagt ist“, so Weiße.
Ordnungsamt bittet Ministerium um Klärung
Was das wiederum für Restaurants bedeutet, die derzeit Pizza und Nudeln auf diesem Weg an ihre Kunden weiterreichen, ist nicht sicher. Bislang interpretiert das Ordnungsamt die Erlaubnis für „Abhol- und Lieferdienste“ weit und gestattet auch die direkte Weitergabe von Gerichten, die „zuhause gegessen werden“.
Trotzdem hat man beim Ministerium wegen der Formulierung nachgehakt. „Wir möchten keine Karlsruher Interpretationen, sondern einheitliche Regeln“, sagt Weiße.
Tankstellen-Backshop ebenfalls von der Polizei geschlossen
Ähnlich komplex ist die Rechtslage bei der polizeilich angeordneten Schließung des Tankstellen-Backshops von Zehra Ogul in Rüppurr, auch dieser Fall wirft Fragen auf. Am Ostersonntag ist laut Ladenöffnungsgesetz des Landes in Tankstellen nur der Verkauf von „Reisebedarf“ zulässig.
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Dazu zählen aber auch „Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen“. Darunter fallen beispielsweise „Backwaren, die zum sofortigen Verzehr“ bestimmt sind, teilt eine Sprecherin des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums auf Nachfrage mit. Warum die Polizei den Verkauf in Rüppurr anders wahrgenommen hat, ist unklar.
Andere Tankstellen durften weiter verkaufen
Pächterin Ogul ärgert sich aber auch darüber, dass ihr Tankstellen-Backshop offenbar der einzige war, der ab dem Mittag nichts mehr verkaufen durfte. Bei anderen gab es bis 20 Uhr Brezeln und Brötchen. „Solche Regeln sollten schon einheitlich sein“, beklagt sie.
Die Polizei habe aber andere gewähren lassen, obwohl sie davon gewusst habe. Die Regeln seien für alle gleich, betont Polizeisprecher Dieter Werner. „Aber möglicherweise hatte nicht jedes Revier die Kapazitäten, dem nachzugehen.“ Ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz sei eine Ordnungswidrigkeit, für die Beamten bestehe daher keine Pflicht, das zu verfolgen.