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Eine Frau steht vor einer Reihe von Hürden, die mit den Worten „Beratungspflicht”, „Verurteilung”, „Zeitdruck” und „Gynäkologen” beschriftet sind.

Nicht legal – aber straffrei
Bericht einer Abtreibung: „Es soll einem nicht leicht gemacht werden”

Wie viele Hürden für Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, sind eigentlich gerecht? Eine Pforzheimerin sagt nach ihrem Schwangerschaftsabbruch: „Das grenzt an unterlassene Hilfeleistung.” Ein Erfahrungsbericht.
6 Minuten
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Dass sie schwanger ist, bemerkt die 40-jährige Madeleine Beck (Name v. d. Redaktion geändert) aus Pforzheim schon früh. Die Übelkeit kennt sie bereits aus den Schwangerschaften mit ihren beiden Kindern. Für Beck ist jedoch klar: Ein drittes Kind möchte sie nicht bekommen. Sie will die Schwangerschaft abbrechen.

Bei ihrer Gynäkologin, bei der sie ihre Schwangerschaft noch einmal bestätigen lassen will, blitzt Beck allerdings direkt ab. Die Sprechstundenhilfe will ihr keinen Termin geben. Es sei noch zu früh, heißt es, eine Fruchthöhle – die Hülle, in der sich der Embryo später entwickelt – müsse erkennbar sein. Und in dem frühen Schwangerschaftsstadium sei das bei Beck noch nicht der Fall.

„Man sagte mir, es sei sinnlos, nach etwas zu suchen, was noch kaum da ist”, erinnert sich die Pforzheimerin. Soll sie also warten, bis der Embryo gewachsen ist, nur um die Schwangerschaft dann abzubrechen? Für Beck ergibt das keinen Sinn.

Dafür erhält sie umso schneller einen Termin bei der Schwangerschaftskonfliktberatung der pro familia in Pforzheim. Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland nur dann straffrei, wenn Frauen eine solche Beratung hinter sich haben und noch nicht länger als höchstens zwölf Wochen schwanger sind.

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Was genau bei so einer Beratung passiert, wissen viele Frauen vorher nicht. Denn die gesetzlichen Vorschriften sind widersprüchlich und stellen auch viele Berater vor Gewissenskonflikte. „Wir sollen laut Gesetz zwar ergebnisoffen, aber ‚zum Kind’ hin” beraten”, erklärt Beraterin Sabrina Bauer von pro familia in Pforzheim. „Wie soll das funktionieren?”

„Lebensschützer” machen Schwangeren Druck

Bauer hat sich selbst einen Weg gesucht, die widersprüchlichen Vorgaben unter einen Hut zu bringen. Sie versuche, den Frauen einfach alle relevanten Informationen zu geben – jene zum Abbruch und Informationen, falls die Frauen das Kind doch bekommen möchten, sagt sie. „Es darf kein Druck ausgeübt werden. Weder in die Richtung, das Kind zu behalten, noch, es nicht zu behalten”, stellt Bauer klar. Das sei aber nicht für alle selbstverständlich, die diese Beratungen durchführen.

Es gibt Stellen, die Beratungen im Schwangerschaftskonflikt anbieten, aber nicht staatlich anerkannt sind. Das bedeutet, dass diese BeraterInnen den Schwangeren keinen Beratungsschein ausstellen dürfen. Ohne den Schein dürfen ÄrztInnen jedoch keinen Abbruch durchführen.

„Hinter solchen Beratungsstellen stecken oft sogenannte Lebensschützer”, erklärt Bauer. Dass sie nicht staatlich anerkannt sind, werde auf den einschlägigen Internetseiten häufig verschwiegen. „Klientinnen erzählen, dass sie dort unter Druck gesetzt werden, die Schwangerschaft nicht abzubrechen. Da wird viel mit Schuld gearbeitet”, berichtet die Beraterin. Im schlimmsten Fall sei das eine traumatisierende Erfahrung für die Frauen. Oft werde auch auf Zeit gespielt. „Dann werden immer neue Termine ausgemacht, die Frauen werden gebeten, nochmal zu kommen”, sagt Bauer. Manchmal ist es dann für den Abbruch am Ende zu spät.

Sabrina Bauer: Die wenigsten Frauen bereuen den Abbruch

Madeleine Becks Berater von pro familia versucht nicht, sie von ihrem Entschluss abzubringen. Sie findet sogar, dass er viel Verständnis für ihre Situation zeigt. „Niemand spricht über die negativen Folgen für die Psyche, wenn Frauen ein Kind bekommen müssen, das sie nicht gewollt haben”, sagt er ihr. Beck stimmt dem zu. „Nach mir fragt doch eigentlich niemand”, stellt sie fest.

Häufig wird in Gesellschaft und Politik hingegen darüber diskutiert, ob Frauen einen Schwangerschaftsabbruch tendenziell bereuen. Beraterin Sabrina Bauer kann das aus ihrer Erfahrung nicht bestätigen. „Der Großteil der Frauen bereut das nicht”, sagt sie. „Und die meisten Frauen sind auch gar nicht in Konflikt.”

Obwohl sie selbst Beraterin ist, hält sie die Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch für falsch. Damit werde den Frauen abgesprochen, eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu dürfen. „Wenn Männer einen Uterus hätten, hätten wir eine andere Gesetzeslage. Dann hätten wir auch keine Zwangsberatung”, ist Bauer überzeugt.

Immer weniger Gynäkologen bieten Schwangerschaftsabbrüche an

Nach dem Beratungsgespräch erhalten die schwangeren Frauen einen Zettel mit den Adressen aller Arztpraxen in der Nähe, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Liste, die Beck nach ihrer Beratung in Händen hält, ist kurz. In ihrer Heimatstadt Pforzheim gibt es nur eine Praxis. In Karlsruhe sind es drei.

Sie entscheidet sich für eine Ärztin aus Karlsruhe, die ihren Namen lieber nicht öffentlich nennen möchte. In der ersten Woche, in der sie Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis anbot, haben ihr Abtreibungsgegner Buttersäure unter eine Fußmatte in der Umkleidekabine geschmiert. Also ist sie lieber vorsichtig.

160 Schwangerschaftsabbrüche werden in ihrer Praxis im Jahr durchgeführt. Die Karlsruher Gynäkologin muss diese Zahl regelmäßig an den Bund melden – neben einigen Informationen über die Patientinnen. „Die wollen wissen, ob meine Patientinnen verheiratet sind. Sie wollen wissen, wie viele Kinder es in ihrem Haushalt gibt, in der wievielten Woche der Abbruch durchgeführt wird und ob es Komplikationen gab”, so die Ärztin. „Unsäglich” sei das.

Sie selbst hat für Frauen, die ungewollt schwanger sind und die Schwangerschaft abbrechen möchten, Verständnis. Das ist aber nicht bei allen ÄrztInnen so. „Es gibt Kollegen, die den Frauen wirklich Vorwürfe machen. Ich kenne eine Ärztin, die eine Patientin gefragt hat: Was haben Sie sich dabei gedacht?”, berichtet die Gynäkologin. Frauen einen Vorwurf zu machen, finde sie aber ungerecht und „fast schon diktatorisch”.

Bevor Pforzheimerin Madeleine Beck einen Termin zum Schwangerschaftsabbruch ausmachen kann, muss sie nach ihrem Beratungstermin drei Tage verstreichen lassen. Diese Bedenkzeit ist gesetzlich vorgeschrieben. An ihrem Entschluss ändert sich aber während dieser Frist nichts. Selbst dann nicht, als die Ärztin Beck bei ihrem ersten Termin fragt, ob sie beim Ultraschall den Bildschirm sehen möchte. Die Pforzheimerin verneint.

Wie erwartet, zeigt die Untersuchung: Beck ist schwanger. Allerdings noch nicht lange. Da sie noch so früh in der Schwangerschaft ist, rät ihr die Ärztin zu einem medikamentösen Abbruch. Bis zur siebten Woche sei das die schonendere Methode, sagt sie. Für Beck bedeutet das: Sie muss zeitlich versetzt zwei Tabletten nehmen. Die erste bricht die Schwangerschaft ab. Die zweite sorgt dafür, dass der Inhalt ihrer Gebärmutter ausgestoßen wird.

Ähnliche Schmerzen wie bei einer Geburt

Was Beck bevorsteht, ist alles andere als angenehm. Die Tabletten sorgen dafür, dass sie starke Blutungen bekommen wird, die tagelang anhalten können. Wer solch starke Blutungen nicht gewohnt sei, erschrecke da manchmal schon, erklärt die Gynäkologin.

Außerdem wird Beck Schmerzen haben. „Die Schmerzen sind wie Wehen und kommen krampfartig in Abständen, ähnlich wie Geburtsschmerzen”, so die Ärztin. „Das ist nicht einfach nur mal eine Pille nehmen.”

Die erste der beiden Tabletten nimmt Beck am Samstag nach dem Frühstück. Für die zweite, die sie am darauffolgenden Montag nehmen soll, muss sie in die Praxis kommen.

Am Samstag bemerkt Beck keinerlei Veränderung, am Sonntag kommen erste Blutungen, die sich aber rasch steigern. Beck verwendet das Wort „sturzbachartig”. Im Laufe des Tages klingt die Übelkeit von der Schwangerschaft ab. Die Krämpfe bleiben noch den Abend über. Die Schmerzen sind „stärker als ich das bisher kannte”, sagt Beck. „Aber es war auszuhalten.”

Fast glaubt sie, dass die zweite Tablette am Montag vielleicht gar nicht mehr nötig ist, weil die Blutungen schon so stark waren. In der Praxis erklärt man ihr dann aber, dass auch die zweite Pille sein muss. Die muss Beck vor Ort in der Praxis nehmen und etwa vier Stunden warten, bevor sie nach Hause darf. „Es kann vorkommen, dass man davon spucken muss”, weiß sie.

Schwangerschaftsabbruch neben Schwangeren

In dem Raum, in dem Beck nach der Einnahme wartet, sind auch Schwangere. Sie empfindet die Situation dort als unangenehm. Gedanken, dass sie den Abbruch bereuen könnte, kommen ihr aber nach eigener Aussage nicht. Mit der Zeit wird ihr etwas schlecht, ähnlich wie bei der Schwangerschaftsübelkeit. Sie muss mehrmals die Toilette aufsuchen.

Auch die Unterleibsschmerzen kommen wieder. „Ich hätte mich zu Hause wohler gefühlt”, sagt Beck im Nachhinein. Wirklich schade sei es auch, dass man nicht zu seiner vertrauten Gynäkologin gehen könne.

Beck zahlt für den Schwangerschaftsabbruch insgesamt 350 Euro. Die Krankenkassen übernehmen den Eingriff nicht. Allerdings würde das Bundesland die Kosten übernehmen, wenn Becks Einkommen unterhalb der Grenze von monatlich 1.216 Euro (Stand Juli 2019) liegen würde. Diese Grenze erhöht sich um 288 Euro, wenn minderjährige Kinder mit im Haushalt leben. Die Kosten werden also eher für jene Frauen übernommen, die bereits Kinder bekommen haben.

Wie viele Hindernisse auf dem Weg zur Abtreibung sind zumutbar?

Nach zehn Tagen wird Beck bei ihrer eigenen Gynäkologin zur Nachuntersuchung vorstellig. Die muss nicht in der Praxis, in der der Abbruch vorgenommen wurde, durchgeführt werden. Dort stellt sich heraus, dass alles so ist, wie gewünscht: Beck ist nicht mehr schwanger.

Nach wie vor bereut sie die Entscheidung nicht. Im Gegenteil: Sie ist erleichtert. „Hinter der Entscheidung muss man schon stehen”, räumt Beck ein. „Aber das ist eine persönliche Entscheidung. Und aus welchen Gründen man die auch immer trifft, ist das in Ordnung.”

Dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland illegal sind – auch wenn sie nach der vorgeschriebenen Beratung straffrei bleiben – findet Beck falsch. „Es beschneidet die Freiheit der Frau, über ihren Körper zu bestimmen”, sagt sie. Durch die Tabuisierung des Themas sei es schwer, einen passenden Arzt zu finden. Informationen gebe es ohnehin zu wenig. „Es wird einem nicht leicht gemacht”, sagt Beck abschließend. „Und es soll einem wohl auch nicht leicht gemacht werden.”

Die Pforzheimerin macht die aktuelle Situation für Frauen, die sich in der selben Lage befinden wie sie, wütend. „Jeder Frauenarzt und jede Frauenärztin sollte Abbrüche machen dürfen und auch machen müssen”, findet Beck. „Das gehört zur medizinischen Grundversorgung. Frauen in einer solchen Situation quasi sich selbst zu überlassen, grenzt meiner Meinung nach an unterlassene Hilfeleistung.”

Darf man Ärzte zu Abtreibungen verpflichten?

Ob das so ist, wurde unlängst auch auf Landesebene diskutiert. Bärbl Mielich (Grüne), Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, warf im Juli die Frage auf, ob Neueinstellungen von Ärzten in Unikliniken davon abhängig gemacht werden können, dass sie bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

Wenige Tage später ruderte Mielich jedoch wieder zurück. In einer gemeinsamen Pressemitteilung aus dem Sozial- und Wissenschaftsministerium hieß es, man „prüfe sorgfältig, welche Möglichkeiten es für das Land gibt, um seinen gesetzlich verankerten Sicherstellungsauftrag zu erfüllen” und Frauen die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen.

Es dürfe aber „niemand verpflichtet werden, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken”. Außerdem handle es sich um eine „sehr komplexe, schwierige Fragestellung, zu der es keine einfachen Antworten gibt”.

Frauen wie Madeleine Beck bleibt es also bis auf Weiteres selbst überlassen, Antworten zu finden – oder sie gegebenenfalls zu verweigern. Außer ihrem Mann und ihrer besten Freundin hat sie niemandem von dem Schwangerschaftsabbruch erzählt, sagt Beck. Zum einen wolle sie jene schützen, die vielleicht selbst schwanger werden möchten, aber nicht können. Aber auch sich selbst will sie Vorwürfe und Diskussionen ersparen: „Ich will nicht als Mörderin dastehen”, sagt sie.

Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland

Das statistische Bundesamt hat 2019 101.000 gemeldete Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland registriert. Von 10.000 Frauen ließen im vergangenen Jahr somit statistisch 58 eine Schwangerschaft abbrechen.

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