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Gerichtsentscheidung

Bordelle in Baden-Württemberg dürfen ab Montag wieder öffnen

Bordelle dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Baden-Württemberg ab Montag wieder öffnen. Eine Bordellbetreiberin aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe hatte geklagt.

Drogenfahnder im Rotlichtmilieu
Bordelle wie in der Karlsruher Brunnenstraße dürfen ab Montag in Baden-Württemberg wieder öffnen. Foto: Andrea Fabry

Die seit Anfang November 2020 geltende Zwangsschließung sei mittlerweile unverhältnismäßig, teilte der VGH am Donnerstag mit. Damit war der Eilantrag einer Bordell-Betreiberin aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe erfolgreich.

Das Infektionsgeschehen habe sich entscheidend verbessert, argumentierte der 1. Senat. Ein undifferenziertes Totalverbot, das massiv in die Berufsfreiheit der Antragstellerin eingreife, sei nicht mehr verfassungskonform.

Die Frau hatte einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Grundrechte geltend gemacht.

Gericht: Maßnahmen unterhalb eines Totalverbotes in der Corona-Krise

Nach Ansicht der Mannheimer Richter könnte die Infektionsgefahr in Bordellen zwar noch größer sein als bei anderen körpernahen Dienstleistungen.

Aber Maßnahmen unterhalb eines Totalverbotes wie Hygienekonzepte und deren Kontrolle könnten für mehr Schutz sorgen. Der Beschluss (Az.: 1 S 1868/21) ist unanfechtbar.

Das Land hatte ein erhöhtes Infektionsrisiko für das Verbot ins Feld geführt. Zudem hatte es angekündigt, vorbehaltlich der Ansteckungslage in einer Überarbeitung der Corona-Verordnung bis spätestens 28. Juni die Bordelle in einem weiteren Öffnungsschritt zu berücksichtigen.

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