Gegen den Angeschuldigten besteht laut der Bundesanwaltschaft hinreichender Tatverdacht wegen versuchten Mordes, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Demnach soll der Mann eine „Reichsbürger“-Ideologie vertreten, „die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verleugnen und hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten nicht anerkennen“.
Beschuldigter soll Polizisten frontal angefahren haben
Der Beschuldigte soll sich am späten Abend des 7. Februar 2022 im Landkreis Lörrach einer Verkehrskontrolle durch mehrere Polizeibeamte entzogen haben, indem er mit seinem Auto einen ihm entgegenlaufenden Polizisten frontal anfuhr. Dabei habe er in Kauf genommen, den Beamten auch tödlich zu verletzen.
„Nachdem dieser in Bauchlage auf der Motorhaube zu liegen kam“, hielt der Mann nicht an, sondern beschleunigte nochmals, schreibt die Bundesanwaltschaft. Und weiter: „Von einer Weiterfahrt ließ er sich selbst durch mehrere Schüsse nicht abhalten, welche die Beamten mit ihren Dienstwaffen auf sein Fahrzeug abgaben und von denen einer ihn am Oberarm verletzte.“
Polizei setzt bei Verfolgung Schusswaffen ein
Stattdessen habe der Angeschuldigte sein Auto schließlich so zur Seite gelenkt, dass der Polizist von der Motorhaube auf die Straße stürzte und sich schwere Verletzungen, vor allem am Kopf, zuzog. Auch danach setzte der Angeschuldigte seine Fahrt trotz der Verfolgung und des Schusswaffeneinsatzes der Polizei fort.
Auf Grund vorherigen Alkoholkonsums befand sich der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt des Geschehens in einem fahruntüchtigen Zustand. Der Angeschuldigte wurde am 7. Februar 2022 festgenommen.
Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, zunächst auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Lörrach, seit dem 13. Juli 2022 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 14. Juni 2022 wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen.