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Gültig für Stadt- und Landkreis

Corona-Inzidenzwert in Karlsruhe über 100: Diese verschärften Regeln gelten ab Dienstag

Am Donnerstag hat Karlsruhe zum dritten Mal in Folge den Inzidenz-Grenzwert von 100 überschritten. Deshalb wird es ab Dienstag wieder verschärfte Regeln in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe geben. Eine Ausgangssperre ist allerdings noch nicht geplant.

„Lockdown“ steht im Schaufenster eines geschlossenen Kaufhauses auf der Frankfurter Zeil, das darunter zum Online-Einkauf rät.
Zurück in den Lockdown: Ab Dienstag wieder für den Karlsruher Einzelhandel wieder nur noch Click&Collect statt Click&Meet anbieten. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Dass in Karlsruhe neue Einschränkungen drohen, war bereits am Donnerstag klar. Mehrfach war die Corona-Inzidenz über 100 gestiegen.

Am Samstag gab das Landratsamt dann bekannt, dass ab Dienstag, dem 23. März, ab 0 Uhr wieder die Regelungen in Kraft treten, die bis zum 7. März gegolten hatten.

Wie in der Pressemitteilung bekannt gegeben, greift damit die sogenannte Notbremse erneut.

Was bedeutet das für die Menschen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?

Ein Haushalt darf sich nur noch mit höchstens einer weiteren Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahre werden bei dieser Regel weiterhin nicht mit einberechnet.

Wie bei den vorhergehenden, strengeren Regeln, dürfen Einzelhändler nicht mehr Click&Meet, sondern nur noch Click&Collect anbieten. Davon ausgenommen sind weiterhin Betriebe wie Lebensmitte- und Getränkeläden, Buchhandel und Gärtnereien. Körpernahe Dienstleistungen müssen ebenfalls schließen, eine Ausnahme gilt nur für Friseur und notwendige medizinische Behandlungen.

Wieder schließen müssen laut der Pressemitteilung auch Museen, Galerien, Gedenkstätten und botanische Gärten. Auch der Karlsruher Zoo, der gerade erst wieder eröffnet hatte, ist von den strengeren Regeln betroffen und muss schließen.

Gibt es eine Ausgangssperre?

Mit dem Inkrafttreten der strengeren Regeln ab Dienstag gilt aber keine automatische Ausgangssperre. Wie das Landratsamt mitteilt, muss dazu gesondert geprüft werden, ob eine solche Sperre gerechtfertigt ist. Stadt- und Landkreis wollen sich im Laufe der Woche im Hinblick darauf abstimmen, falls andere Maßnahmen nicht greifen.

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