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Eltern fürchten bei Corona-Quarantäne um Kindeswohl

Kinder von ihren Familien isolieren? Karlsruher Gesundheitsamt distanziert sich von Vorwürfen

Nachdem in Bruchsal mehrere Schulkinder in Quarantäne mussten, kritisieren Eltern das Vorgehen. Das Gesundheitsamt weist aber darauf hin, dass kein Kind alleine gelassen werden muss.

Das Gesundheitsamt Karlsruhe fühlt sich missverstanden: Bruchsaler Eltern bringen eine Debatte ins Rollen, ob die Verfügungen im Falle einer Corona-Infektion kindgerecht seien.
Das Gesundheitsamt Karlsruhe fühlt sich missverstanden: Bruchsaler Eltern bringen eine Debatte ins Rollen, ob die Verfügungen im Falle einer Corona-Infektion kindgerecht seien. Foto: Rake Hora

Das Gesundheitsamt Karlsruhe ist ins Visier von Anschuldigungen gerückt, die das Kindeswohl im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus oder dem Verdacht einer Ansteckung infrage stellen. Eltern sollen ihre Kinder demnach in häuslicher Quarantäne von der Familie isolieren und sogar auf gemeinsame Mahlzeiten verzichten. Bei einer Zuwiderhandlung drohe eine Zwangsquarantäne in einer geschlossenen Einrichtung.

Gesundheitsamt sieht sich „bewusst missverstanden”

Das Gesundheitsamt distanziert sich von diesen Vorwürfen und sieht sich „bewusst missverstanden”, dementiert Matthias Krüger, Sprecher des Landkreises Karlsruhe. Ausgangspunkt der Diskussion ist vermutlich der Fall einer mit Corona infizierten Lehrerin in einer Bruchsaler Schule, bei der die Kinder als Kontaktpersonen identifiziert wurden. Die entsprechende Quarantäneverfügung wurde anschließend anonymisiert im Internet veröffentlicht.

„In der Verfügung, die positiv getestete Corona-Fälle oder Verdachtsfälle bekommen, steht, dass sie sich auch häuslich von den Familienmitgliedern oder Mitbewohnern trennen sollen”, erklärt Ulrich Wagner, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes und zuständig für Infektionsschutz. Damit wolle man die Ausbreitung des Virus stoppen und eine Ansteckung innerhalb der Familie verhindern. „Das funktioniert nur auf diesem Weg”, sagt Wagner.

Keine eigenen Vorgaben für Kinder

Diese Verfügung werde formal ausgegeben, mit jedem Betroffenen spreche man über die individuelle Situation. Eine spezielle Verfügung für Kinder gebe es nicht. „Sie bekommen dieselben Texte, der Aspekt der häuslichen Isolation steht hier also genauso wie bei Erwachsenen mit dabei”, erklärt er weiter.

Niemand würde auf die Idee kommen, dem Kindeswohl zu schaden.
Ulrich Wagner, Gesundheitsamt

„Aber niemand würde auf die Idee kommen, dem Kindeswohl zu schaden.” Natürlich trenne man ein Kind nicht zwei Wochen von seiner gesamten Familie, sondern passe die Verhaltensregeln an das Alter an. „Zum Beispiel sollte das Kind in dieser Zeit nicht unbedingt mit seinen Geschwistern spielen”, rät Wagner.

„Dass die Reduzierung von Kontakten bei einem 16-Jährigen wesentlich weiter gehen kann als bei einem sechsjährigen Kind, liegt auf der Hand”, schreibt der Landkreis in seiner Stellungnahme. Die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektketten, und damit auch der Verzicht auf Kontakt mit anderen, gelte dennoch als das wesentliche Mittel, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten.

Kontakte in der Familie sind nicht komplett untersagt

„Wir möchten dies gerade auch mit Blick auf den vorgesehenen Normalbetrieb in Kindergärten und Schulen nach den Ferien betonen”, so der Landkreis. Kontakte innerhalb der Familie seien nicht vollständig untersagt. Das belegten die in der Verfügung genutzten Ausdrücke „nach Möglichkeit” sowie „minimiert”. Zur Einnahme der Mahlzeiten enthalte die Musterverfügung des Landratsamtes Karlsruhe keine Ausführungen.

Bei einem Kind würde man immer Mutter oder Vater in Isolation dazunehmen.
Ulrich Wagner, Gesundheitsamt

Verweigerern der Verfügung droht eine Zwangsquarantäne. „Es wird auch von uns erwartet, dass wir diese Verantwortung übernehmen”, sagt Wagner vom Gesundheitsamt. So weit käme es aber nur dann, wenn die Eltern durch ihr Verhalten nicht dafür Sorge tragen, dass Außenstehende durch das Kind nicht angesteckt werden können. Im Landkreis sei es bislang noch nie so weit gekommen, so Wagner. „Bei einem Kind würde man aber immer Mutter oder Vater in Isolation dazunehmen.”

Zuerst hatte die Bielefelder Tageszeitung „Neue Westfälische” über die Anschuldigungen berichtet und sich auf Anordnungen der Gesundheitsämter Karlsruhe und Offenbach berufen. Von weiteren Medien verbreitet, schlug das Thema daraufhin bundesweit Wellen.

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