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Fahrgastzahlen steigen wieder

Corona-Verstöße im ÖPNV: Halten sich die Karlsruher an die Maskenpflicht?

Bei der Fahrt mit Bus und Bahn gehört die Maske inzwischen wie der Fahrschein dazu. Doch daran halten sich nicht alle Fahrgäste. Der Großteil in und um Karlsruhe aber schon, versichert der Karlsruher Verkehrsverbund. Die Polizei kommt nur im Ernstfall dazu.

Verhaltensregeln zur Corona-Pandemie gehen im ÖPNV auch mal verloren: Verstöße gegen die Maskenpflicht und den Mindestabstand verfolgt der KVV, uneinsichtige Fahrgäste erwartet die Polizei.
Verhaltensregeln zur Corona-Pandemie gehen im ÖPNV auch mal verloren: Verstöße gegen die Maskenpflicht und den Mindestabstand verfolgt der KVV, uneinsichtige Fahrgäste erwartet die Polizei. Foto: jodo

Der Knopf ist gedrückt, die Bahn hält und die Türen gehen auf. Alles soweit wie immer. Direkt dahinter stehen vier Personen im Halbkreis und drängen darauf, einzusteigen. Sie bilden eine Mauer, durch die der aussteigende Fahrgast sich erst einmal vehement quetschen muss. Mindestabstand: eher Null als 1,5 Meter.

Dabei gelten in Zeiten der Coronavirus-Pandemie besonders auch im ÖPNV strenge Regeln, darauf machen auch Durchsagen während der Fahrt aufmerksam: Es gilt Maskenpflicht sowie um die Einhaltung des vorgegebenen Hygieneabstands wird von Seiten des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) gebeten.

Fahrgastzahlen steigen auf 40 Prozent an

Daran halten sich Beobachtungen von Fahrgästen zufolge aber nicht alle Kunden. „Die Anzahl der Fahrgäste steigt wieder und dadurch wird es während der Fahrten auch automatisch voller“, teilt Michael Krauth, Sprecher der Verkehrsunternehmen, mit. Etwa 40 Prozent der Fahrgäste seien inzwischen zurück in den Bahnen und Bussen des KVV und der AVG, nachdem die Coronavirus-Krise zuvor nicht nur eine Einschränkung des Angebots sondern auch einen Schwund der ÖPNV-Nutzer auslöste.

Über den Krisenstab habe der KVV Stichproben nehmen lassen, die ebendiese Einhaltung der Masken- und Abstandsregeln überprüfen, erklärt Krauth weiter. Fahrscheinprüfer seien gebeten worden, Rückmeldung zu geben, ob sich die Fahrgäste an die Vorgaben halten.

Fahrer und Kontrolleure achten auf Maskenpflicht im ÖPNV

„Der große Teil trägt Maske“, sagt Krauth. „Es stimmt aber auch, dass vereinzelt Menschen nicht darauf achten.“ Es gebe aber auch solche, die von der Maskenpflicht befreit seien, gibt er zu bedenken, etwa aufgrund einer Krankheit. „Nicht alle Abweichungen, die man beobachtet, sind Verstöße.“

Keine gezielte Kontrolle der Polizei

Die Kontrolle und Ahndung von Fällen, bei denen das anders und somit eine Ordnungswidrigkeit sei, liege jedoch in den Händen der Polizei. Gezielte Kontrollen der Alltagsmaskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln führe die Polizei aber nicht durch, teilt das Polizeipräsidium Karlsruhe mit. Die Verkehrsunternehmen seien dazu angehalten, an der Durchsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV mitzuwirken. Das besage auch ein Empfehlungsschreiben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums, heißt es weiter.

Bei Verstößen sei jeweils die Ortspolizeibehörde zuständig. Beobachtet ein Fahrgast einen anderen etwa ohne Maske, könne er sich an das Betriebspersonal wenden, so die Polizei. Dieses wiederum dürfe denjenigen, der sich nicht an die Vorgaben halte, auffordern, Bus oder Bahn zu verlassen. Weigert sich der Fahrgast, wird zunächst die Leitstelle des Verkehrsunternehmens informiert, die wiederum die Polizei hinzuziehen kann.

Einzelfälle halten sich nicht an Corona-Regeln

Repräsentative Aussagen darüber, inwiefern ein Einschreiten bislang notwendig war, könne das Polizeipräsidium nicht machen und beruft sich auf die Kollegen in den direkten Polizeistellen vor Ort, die dafür zuständig sind, einzuschreiten.

Mit steigenden Fahrgastzahlen sind nicht länger mehrere Sitzplatzreihen zwischen den einzelnen Personen frei. Ein Straßenbahnfahrer berichtet zudem davon, dass ein Mitfahrender die Maske zwar angezogen hatte, aber nicht über Mund und Nase sondern nur am Kinn positioniert hatte.

Von vielen Verstößen gegen die Maskenpflicht berichtet derzeit etwa auch die Bundespolizei mit Blick auf die Murgtalbahn. Der KVV habe sowohl den Kontrolleuren als auch den Fahrern aufgetragen, beim Gang durch das Fahrzeug darauf zu achten, ob die Regeln eingehalten werden und gegebenenfalls Fahrgäste direkt darauf hinzuweisen, so Krauth. „Die Polizei hinzuzuziehen wäre der Ernstfall und die letzte Möglichkeit, die wir ergreifen möchten.“

Wir schicken das Maximum, das möglich ist, auch auf die Strecken.
Michael Krauth, Sprecher des KVV

Seit Anfang Mai fahren KVV und AVG wieder mit 100 Prozent ihres Angebots. Einige Bahnen fahren in Einfach-Traktion – sprich nur ein Wagen steht den Fahrgästen zur Verfügung. „Das ist aber die Ausnahme“, teilt Krauth mit. „Wir legen Wert darauf, mit so vielen aneinander gekoppelten Wagen wie möglich zu fahren.“ Dazu sei man etwa auch von Bund und Land angehalten. „Wir schicken das Maximum, das möglich ist, auch auf die Strecken“, so Krauth. Das diene vor allem dazu, dass notwendige Mindestabstände zwischen den Fahrgästen eingehalten werden können.

KVV appelliert an Fürsorge der Fahrgäste

Nicht immer würden die Ressourcen aber für mehrere Wagen ausreichen. Sollte es jedoch Situationen geben, in denen es zwischen den Fahrgästen enger und der Mindestabstand nicht eingehalten wird, appelliert Krauth an das Verantwortungsbewusstsein der Mitfahrenden. „Die Verkehrsunternehmen schöpfen ihre Kapazitäten aus, aber sind auch auf die Fürsorge der ÖPNV-Nutzer angewiesen.“

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