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Auswirkungen auf Lockerungen

Erneuter Anstieg der Corona-Fälle: Muss Karlsruhe jetzt doch die Notbremse ziehen?

Anfang der Woche kam Karlsruhe noch einmal mit einem blauen Auge davon. An diesem Donnerstag droht wegen des erneuten Anstiegs der Corona-Fälle allerdings erneut die Notbremse.

Sicht auf das Karlsruher Schloss und den Park
Aller Voraussicht nach wird Karlsruhe am Donnerstag drei Tage in Folge die 100er-Grenze bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten haben. Foto: Sidney-Marie Schiefer

In Karlsruhe wird an diesem Donnerstag aller Voraussicht nach am dritten Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten. Dann tritt die sogenannte Notbremse in Kraft.

Update:

Das bedeutet: Spätestens ab kommenden Montag müssen einige der jüngsten Lockerungen für Handel, Kultur und Freizeiteinrichtungen zurückgenommen werden. Am Donnerstag um 15 Uhr wird Oberbürgermeister Frank Mentrup die Auswirkungen der steigenden Inzidenzzahlen für Karlsruhe erläutern.

Der Rathauschef hatte in den vergangenen Tagen bereits mehrfach betont, dass er eine Rücknahme der Lockerungen beim Einzelhandel als nicht zielführend ansieht.

Steigende Inzidenz in Karlsruhe: Am Montag gab es noch Entwarnung

Die 7-Tage-Inzidenz in Karlsruhe lag bereits am Samstag und Sonntag über 100. Weil der Wert am Montag noch einmal auf 95,2 sank, hatte das aber keine Auswirkungen auf die seit dem 8. März geltenden Lockerungen.

Bereits am Dienstag kletterte die Inzidenz jedoch wieder auf 103,8. Am Mittwoch betrug sie 104,5 und am Donnerstagmorgen wurden vom Gesundheitsamt zum ersten Mal seit mehreren Wochen wieder über 500 aktive Corona-Infektionen im Stadtkreis Karlsruhe vermeldet. Die aktuelle Inzidenz wird am Donnerstagabend bekannt gegeben.

Museen, Zoos und Läden müssen bei hoher Inzidenz wieder schließen

Wenn die 7-Tage-Inzidenz drei Tage nacheinander über 100 liegt, müssen in den betroffenen Stadt- und Landkreisen laut der baden-württembergischen Corona-Verordnung ab dem zweiten Werktag nach der offiziellen Bekanntgabe folgende Maßnahmen ergriffen werden: Museen, Galerien und Zoos müssen ebenso wieder geschlossen werden wie Außensportanlagen für den Amateurbereich.

Der Einzelhandel darf auch bei vorheriger Terminbuchung keine Kunden mehr empfangen, dasselbe gilt für Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- oder Massagestudios. Außerdem treten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen in Kraft. Private Treffen sind nur mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Schulen, Kitas und Friseure sind von der Notbremse nicht betroffen. Auch Individualsport im Freien ist bei Beachtung der Kontaktbeschränkungen weiterhin erlaubt. Um die Lockerungen wieder zurückzunehmen, muss die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegen.

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