Sie richten sich unter anderem an Behörden, Kliniken, Ärzte, Pflegeheime und Betriebe. Was sieht die aktuelle Fassung des 72-seitigen Pandemieplans vor, der unter Federführung des Ministeriums für Soziales und Integration in Stuttgart erstellt wurde?
Überwachung der Lage
Während einer Pandemie wird die Lage ständig überwacht. Der Plan geht von einer „erheblichen Zunahme der Belastung der medizinischen Versorgungssysteme“ aus. In Verdachtsfällen muss eine Virendiagnostik erfolgen.
Das könnte zum Problem werden. Denn: „Unter Umständen ist es zu Beginn der Pandemie aufgrund fehlender Testsysteme nicht möglich, den Erreger im Patientenmaterial routinemäßig nachzuweisen“.
Patienten sollen möglichst lange in Ambulanz bleiben
Es gilt das Prinzip „möglichst lange ambulant“. Patienten sollen frühzeitig aus der stationären Behandlung in den ambulanten Bereich übernommen oder entlassen werden. Nicht akute Behandlungen werden verschoben. Bei Personalmangel dürfen Medizinstudenten im letzten Ausbildungsjahr eingesetzt werden.
Die Gemeinden sollten „bestehende Sozialstrukturen“ verstärken, um durch häusliche Pflege die Kliniken zu entlasten. Dazu ist eine „Rekrutierung von Pflegekräften aus der zweiten Reihe“ erlaubt. Lehrfilme sollen die Pflegekräfte schulen.
Wenn Eltern erkranken, sollten Nachbarn Kinder betreuen
Die Behörden machen darauf aufmerksam, dass die Betreuung von Kleinkindern bei schwerer Erkrankung der Eltern „besondere Hilfsangebote“ erforderlich machen könnte. Ein Problem sei die Versorgung von ambulanten Patienten in Single-Haushalten. Hier sollen sich die Nachbarn engagieren, etwa durch Lebensmittelkäufe.
In Pflege- und Altenheimen geht der Plan von einem „erhöhten Anteil schwerer Verläufe“ aus und empfiehlt eine Betreuung von erkrankten Senioren in der Gemeinschaftseinrichtung, um den Stationärbereich zu entlasten.
Bei Bestattungen könne zu Engpässen kommen, für diesen Fall habe der Bestatterverband Baden-Württemberg eine Hilfsgruppe eingerichtet.
Bevölkerung erhält Infos über den aktuellen Zustand
In Betrieben und Behörden sei damit zu rechnen, dass Beschäftigte fernbleiben, um erkrankte Angehörige zu pflegen oder weil sie Angst haben. Das Land hält es demnach für denkbar, dass die „Überlastung des Gesundheitswesens und Störung grundlegender Infrastrukturen“ zur „Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Panikreaktionen“ führen könnte. Darum informiere nach dem Pandemieplan die Bevölkerung „schnell, sachlich und umfassend“.