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Notbremse reicht nicht

Ab Donnerstag gilt wieder Ausgangssperre in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe

Die Corona-Fallzahlen in Karlsruhe steigen weiter. Die Inzidenzen im Landkreis und in der Stadt liegen bei über 150. Deswegen gilt ab Donnerstag zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre.

01.04.2021, Niedersachsen, Hannover: Ein Stop-Piktogramm an einer Rolltreppe leuchtet am späten Abend nach Beginn der Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Innenstadt. Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen verhängt die Region Hannover vom 01. bis zum 12. April nächtliche Ausgangssperren. Foto: Moritz Frankenberg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Nachts müssen die Bürger wieder Zuhause bleiben: Der Landkreis Karlsruhe und die Stadt verhängen gemeinsam eine Ausgangssperre, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Die Ostertage sind vorbei. Ihre mutmaßlichen Auswirkungen schlagen sich in den Corona-Statistiken nieder. Der Landkreis Karlsruhe liegt aktuell bei einer Inzidenz von 163. Auch im Stadtgebiet übersteigt man die 150er-Marke (Stand Dienstag, 13. April, 18.40 Uhr).

Dieser Entwicklung soll mit einer Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr am Folgetag entgegengewirkt werden, teilt das Landratsamt Karlsruhe am Dienstagabend mit.

Der Landkreis und die Stadt erlassen in Absprache eine Allgemeinverfügung, die ab Donnerstag, 15. April, um 0 Uhr in Kraft tritt. Diese ist vorerst bis zum 29. April befristet.

Notbremse zeigt nach Ostern keine Wirkung in Stadt- und Landkreis Karlsruhe

Die Inzidenzen überstiegen derzeit das Niveau vor den Ostertagen, heißt es von Seiten des Landratsamtes. Das Gesundheitsamt Karlsruhe habe festgestellt, dass die wirksame Eindämmung des Coronavirus gefährdet sei. Es liegen demnach keine Hotspots, sondern ein diffuses Infektionsgeschehen vor.

Als die Inzidenzen Ende März im Landkreis und Anfang April in der Stadt die 100er-Marke überstiegen, haben beide die Notbremse gezogen. „Die damit verbundenen kontaktbeschränkenden Maßnahmen und zurückgenommenen Lockerungen haben aber offensichtlich nicht gegriffen“, sagt Landrat Christoph Schnaudigel.

Ausgangssperre verschärft die Regeln für Bürger in der Corona-Krise

Er ergänzt: „Wenn wir sehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen und die Verbreitung des Coronavirus so nicht gestoppt werden kann, sind wir gesetzlich dazu angehalten, weitere Schritte zur Bekämpfung der Pandemie einzuleiten.“

Es geht um den Kontaktverzicht.
Christoph Schnaudigel, Landrat des Landkreises Karlsruhe

In der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg heißt es, dass die Regelungen der Notbremse bei einer andauernden Inzidenz von über 100 umzusetzen seien. Dazu zähle explizit auch die Ausgangssperre am Abend, wenn die anderen Maßnahmen keine Besserung bringen.

Ohne die Ausgangssperre werde es nicht gelingen, die Zahl der Ansteckungen spürbar zu reduzieren, so Schnaudigel: „Es geht um den Kontaktverzicht.“

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