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Revision erfolgreich

Doping-Urteil gegen Ex-Mountainbikerin in Karlsruhe aufgehoben

Der Fall der wegen Dopings verurteilten früheren deutschen Mountainbike-Meisterin Helen Grobert muss neu verhandelt werden.

Ein Hinweisschild zur Dopingkontrolle verbietet den Zugang für unbefugte (Symbolbild)
In Doppingkontrollen werden immer wieder Sportler überführt. Im aktuellen Fall, entschieden die Gerichte unterschiedlich. Foto: Rake Hora

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen gegen die 29-Jährige aufgehoben, wie ein Sprecher des Oberlandegerichts der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag bestätigte. Es seien Lücken in der Beweiswürdigung festgestellt worden. Zuvor hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.

Helen Grobert war im Juni wegen Dopings und des Besitzes von Dopingmitteln zu einer Geldstrafe von 6750 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hatte es als erwiesen angesehen, dass sich die Sportlerin aus dem südbadischen Weilheim vor einigen Jahren in 21 Fällen mit einem Testosterongel gedopt hat.

Die untergeordnete Instanz verhängte eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 25 Euro. Die Sportlerin hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten und ihr Verteidiger auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

Auch das Sportgericht bestrafte die Sportlerin

Bei Helen Grobert, die ihre Karriere mittlerweile beendet hat, war im November 2017 die verbotene Substanz Testosteron in einer Urinprobe gefunden worden.

Das Deutsche Sportschiedsgericht hatte die deutsche Meisterin von 2015 in der Kategorie Cross-Country und Olympia-Teilnehmerin 2016 daraufhin bereits zu einer Sperre von vier Jahren verurteilt, die im März 2022 ausläuft.

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