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Mehrweg und Einweg - so gehts!

Durchblick im Pfand-Dschungel: Wo wird man seine Flaschen los?

Mehrweg, Einweg, Dosen, Flaschen: Was kann ich wo abgeben - und was gibt es im Pfand-Dschungel noch alles zu beachten? Der Durchblick ist nicht immer einfach. Die BNN helfen und erklären, welche Regeln es zu beachten gibt.

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IMAGE-366090 Foto: N/A
Mehrweg, Einweg, Dosen, Flaschen: Der Durchblick im Pfand-Dschungel ist nicht immer einfach. Die BNN helfen und erklären, welche Regeln es zu beachten gibt.

Die letzte Party hat Spuren hinterlassen. In der Küchenecke türmen sich neben Müllsäcken auch jede Menge leere Flaschen. Also ab damit ins Auto und auf zum nächsten Supermarkt. „Rumpel, knirsch, rumpel, knirsch“, tönt es ein paar Minuten später aus dem Leergutautomaten. Doch dann streikt er plötzlich. Der Bildschirm blinkt wie wild: „Diese Flasche wird nicht akzeptiert.“ Also nochmal rein damit. Doch auch das bringt nichts. „Die Marke führen wir nicht“, erklärt die freundliche Kassiererin später. „Sorry!“ Doch sind größere Supermärkte nicht eigentlich dazu verpflichtet, Einweg- und Mehrwegflaschen unabhängig von der Marke zurückzunehmen? Ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Teilnahme am Mehrwegsystem ist freiwillig

Bei einer Verkaufsfläche von über 200 Quadratmetern muss der Händler laut der baden-württembergischen Verbraucherzentrale pfandpflichtige Einwegflaschen zurücknehmen – auch wenn er die Getränkemarke nicht führt. Doch warum gilt diese Vorschrift nicht für Mehrweg? „Da gibt es keine gesetzlichen Pfand- und Rücknahmepflichten, die Teilnahme an einem Mehrwegsystem ist freiwillig“, erklärt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale in Stuttgart. Sie ist Referentin in der Abteilung Lebensmittel und Ernährung und wird immer wieder mit Verbraucherbeschwerden zum Thema Pfand konfrontiert. „Bei Mehrweg geht der Kunde eine zivilrechtliche Vereinbarung mit dem Verkäufer ein“, sagt Holzäpfel. Die leere Flasche geht wieder zurück an den Abfüller. „Dort wird sie dann gereinigt und anschließend wieder befüllt.“

Einweg muss angenommen werden

Anders beim gesetzlich vorgeschriebenen Einwegpfand. Händler seien laut der Expertin verpflichtet, alle pfandpflichtigen Einwegverpackungen der angebotenen Materialarten zurückzunehmen, auch wenn sie woanders gekauft wurden. Soll heißen: Wer nur PET-Einwegflaschen verkauft, muss keine Dosen zurücknehmen, aber alle PET-Einwegflaschen, egal welche Marke, Größe oder Form. Ausnahme: Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern – wie zum Beispiel Kioske oder kleinere Tankstellen. Das sogenannte „Pfand-Clearing“ stelle laut Holzäpfel am Ende sicher, dass kein Händler Gewinn oder Verlust durch das Pfand macht.

Pfandbons verfallen nicht

Bei Pfandflaschen stellt sich dennoch mancher Händler quer. Einige Beschränkungen sind nach Angaben der Verbraucherzentrale allerdings unzulässig. So müssten Händler das Pfand auch auszahlen, wenn Kunden nichts im Laden kaufen. Für Pfandbons dürfe außerdem generell kein Verfallsdatum gelten. „Einen Supermarkt, der den Bon nur innerhalb von 14 Tagen einlösen wollte, haben wir daher erfolgreich abgemahnt“, berichtet Holzäpfel.

Auch bei kaputten Pfandautomaten seien oftmals Probleme vorprogrammiert. „Da gibt es immer wieder Verbraucher, die sich bei uns melden, weil die Flaschen nicht an der Kasse zurückgenommen wurden.“ Doch dazu seien die Supermärkte in solchen Fällen verpflichtet. Ärger gibt es laut Holzäpfel auch häufiger um beschädigte Dosen und Flaschen. Aber: „Solange das Pfandsymbol noch deutlich lesbar oder die Flasche anderweitig als Pfandflasche erkennbar ist, muss der Händler sie auch zurücknehmen und das Pfand erstatten.“

Internet

Weitere Infos zum Thema Pfand gibt es bei der Verbraucherzentrale im Netz .

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