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Hochhaus

Entscheidung ist gefallen: Landratsamt in Karlsruhe kann abgerissen werden

Der Petitionsausschuss im Landtag Baden-Württemberg hat am Donnerstag entschieden: Nichts spricht gegen einen Abriss des Landratsamt-Ensembles. Nun kann die Landkreis-Verwaltung mit den Plänen für einen Neubau in die Vollen gehen.

Landratsamt Karlsruhe zwischen der Beiertheimer Allee und Kriegsstraße.
Noch steht es: Das Ensemble des Landratsamtes Karlsruhe kann abgerissen werden. Die Petition für den Erhalt der Gebäude der ehemaligen Badenwerk AG hatte vor dem Ausschuss im Landtag Baden-Württemberg keinen Erfolg. Foto: Rake Hora

Fast zwei Jahre war die Petition gegen den Abriss des Landratsamt-Ensembles am Ettlinger Tor in Karlsruhe anhängig. Am Donnerstag hat der Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg darüber entschieden: Die Petition ist erfolglos, einem Abriss steht folglich nichts mehr im Weg.

Votum geht an den Landtag

„Der Petitionsausschuss hat in der schnellst möglichen Zeit entschieden“, sagt der Grünen-Landtagsabgeordnete Alexander Salomon, der Mitglied des Petitionsausschusses und im konkreten Fall Berichterstatter ist, auf BNN-Anfrage. „Die rechtlichen Voraussetzungen wurden eingehalten“, erklärt Salomon, warum die Petition ohne Erfolg blieb. Der Petitionsausschuss übergibt nun sein Votum dem Landtagsplenum, das abschließend entscheidet — üblicherweise eine reine Formsache, die relativ schnell über die Bühne gehen sollte.

Jetzt ist der Landkreis Karlsruhe gefragt, was er aus der Entscheidung macht. „Das bestätigt unsere Rechtsposition“, erklärt Landrat Christoph Schnaudigel, der am Rande einer Sitzung des Verwaltungsausschusses von der Neuigkeit erfuhr, „und es hat sich gelohnt, dass man es sorgfältig untersucht hat.“

In einem nächsten Schritt möchte die Landkreisverwaltung das weitere Vorgehen mit der Stadt Karlsruhe besprechen, die bau- und denkmalschutzrechtlich zuständig ist. „Die Stadt hat jetzt die Möglichkeit, über den denkmalschutzrechtlichen Abrissantrag zu entscheiden“, erklärt Schnaudigel. Das Verfahren bei der Stadt Karlsruhe war solange zurückgestellt, bis jetzt über die Petition entschieden wurde. Das Landesdenkmalamt hatte aber schon Mitte 2018 signalisiert, dass das Sanierungskonzept des Landkreises nachvollziehbar sei. Die alte Bausubstanz ist schadstoffbelastet und bietet nicht ausreichend Platz für alle Mitarbeiter. Die Denkmaleigenschaft würde bei einer Komplettsanierung entfallen, weil die denkmalschutzrelevanten Elemente entfernt werden müssten. Deshalb favorisiert der Landkreis einen Neubau.

Wichtige Entscheidungen schon in nächster Kreistagssitzung

Wichtige Weichenstellungen möchte der Kreistag schon in seiner nächsten Sitzung am 12. November beschließen. Dabei soll es laut Landrat Schnaudigel um die Details des Auslobungstextes für einen Architektenwettbewerb gehen. Es soll definiert werden, wie viel Quadratmeter Fläche für die Verwaltungsbüros, wie viele Konferenzräume und Fahrradabstellplätze benötigt werden, ob ein Kindergarten integriert werden, und ob eine Adressbildung hin zur Kriegsstraße angestrebt werden soll. Der Auslobungstext soll schließlich, so der Plan, im Januar verabschiedet werden. Für den Architektenwettbewerb lädt die Verwaltung schon vorab ein.

„Wir müssen auch die planungsrechtlichen Dinge für die Abgrenzung zwischen erstem und zweitem Bauabschnitt mit der Stadt klären“, erklärt Schnaudigel. Klar ist seit dem städtebaulichen Werkstattverfahren der Stadt Karlsruhe für das Ettlinger Tor im Sommer 2020, dass ein neues Hochhaus nicht auf der Sichtachse des Ettlinger Tors Richtung Süden stehen darf. Schnaudigel hält deshalb an der noch Ende 2018 gesetzten Devise „Neubau vor Abriss“ nicht fest.

Hochhaus könnte als letztes fallen

„Das alte Hochhaus könnte auch erst in einem zweiten Bauabschnitt abgerissen werden, um für ein neues Platz zu machen“, sagt er. Der Langbau müsse aber als erstes in der Reihenfolge der Gebäude weichen, um auf dem Grundstück Platz für einen Neubau zu schaffen. Ob die Verwaltung erst in einen flachen Neubau, der zuerst fertiggestellt werden könnte, und schließlich in ein neues Hochhaus umziehen würde, oder das neue Hochhaus für Mieter zur Verfügung stünde, müsse im Detail noch geklärt werden, so Schnaudigel.

Von Seiten der Stadt Karlsruhe ist für einen Neubau auf dem Grundstück des Landkreises Karlsruhe ein Bebauungsplanverfahren notwendig. Bislang existieren nur Baufluchtenpläne von 1928 und 1929. Diese treffen bezüglich der Nutzung und der Höhenentwicklung keine Aussagen. Wie hoch ein möglicher neuer Landratsamt-Tower werden darf, wird das Höhenentwicklungskonzept der Stadt vorgeben. Das Konzept hat den Anspruch, dass jedes hohe Gebäu­de einen Mehrwert für Karlsruhe erzeugen muss. Kriterien sind dabei die Art der Nutzung, die Klima­wirk­sam­keit und die Lage des Gebäudes in der Stadt.

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