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Fragen aus Social-Media

Erlaubt oder verboten? Antworten auf Leserfragen zu den Corona-Regeln

Im Februar gab es noch keine Corona-Regeln in Deutschland. Seither haben sie sich mehrfach geändert und unterscheiden sich auch noch zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Kreisen. Viele Leser haben den Überblick verloren und uns auf BNN-Instagram ihre Fragen gestellt. Das sind die Antworten.

Die Corona-Regeln ändern sich ständig. Diese Fragen beschäftigen die BNN-Leser aktuell.
Die Corona-Regeln ändern sich ständig. Diese Fragen beschäftigen die BNN-Leser aktuell. Foto: ©dottedyeti/Marijus/Patrick Daxenbichler/Konstantin Yuganov/val2014 – stock.adobe.com; Europa-Park; Alexander Werner

Im Februar gab es noch keine Corona-Regeln in Deutschland. Im März wurden die ersten ausgesprochen. Seither haben sie sich mehrfach geändert und sie unterscheiden sich auch noch zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Kreisen. Viele Leser haben den Überblick verloren und auf BNN-Instagram ihre Fragen gestellt.

Die Unsicherheit ist groß. Was ist derzeit erlaubt und was nicht? Darf ich Geburtstag feiern und wen darf ich einladen? Darf ich umziehen? Und welche Familienmitglieder darf ich wo treffen? Hier gibt es Antworten auf einige dieser Fragen.

Darf ich meine Familie besuchen?

Das Treffen mit Freunden und Familie ist ein Thema, das besonders viele beschäftigt.

Generell kann man sagen: Ja, Besuch ist im privaten Raum erlaubt. Grundsätzlich gilt aber ein Maximum von fünf Personen. Eine Ausnahme bilden allerdings Verwandte "in gerader Linie": Wenn Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel und deren Partner (ob verheiratet oder nicht) beispielsweise zusammen Ostern feiern wollen, ist das auch in einem Kreis von sechs und mehr Menschen daheim oder im häuslichen Garten erlaubt.

In der Landesverordnung heißt es konkret , dass im privaten Raum Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von mehr als fünf Personen verboten sind. Ausgenommen von diesem Verbot sind Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen

1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder

2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

Danke unter anderem an die Instagram-User son_seb_, el_gauchi1105, nessabm1404, umr_an90, breaking__pat,  für die Frage.

Das interessiert die Leser außerdem:

Ein Treffen mit maximal fünf Personen zu Hause oder im heimischen Garten ist erlaubt. Ein größerer Personenkreis ist erlaubt, wenn Verwandte ersten Grades oder Personen, die mit im eigenen Haushalt leben, dabei sind.

Immer wieder taucht das Missverständnis auf, das selbst bei Treffen von Verwandten nur fünf Personen erlaubt sind. Das ist falsch, weiß Martin Zawichowski, Sprecher des Landkreises Karlsruhe: "Zwar gilt grundsätzlich im privaten Bereich eine Beschränkung auf höchstens fünf Personen. Ausgenommen sind aber Zusammenkünfte von Verwandten in gerader Linie oder Personen in häuslicher Gemeinschaft einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartner/-innen und Partner/-innen; dabei gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung."

Auf öffentlichen Straßen und Plätzen dürfen nur zwei Menschen miteinander unterwegs sein – außer die Menschen leben in derselben Wohnung. Dann dürfen sich auch mehr als zwei Personen zusammen im öffentlichen Raum aufhalten.

Mehr dazu steht auch in der ausführlichen Antwort auf die Frage "Darf ich meine Familie besuchen?".

Danke an Instagram-User Iks.rth für die Frage.

Ein Ausflug in den Schwarzwald oder eine Wandertour in der Region ist möglich für Familien, Paare oder sonstige Zweiergruppen, schließlich besteht keine Ausgangssperre. Das Elsass als Ausflugsziel ist derzeit jedoch tabu. Übernachtungen aus touristischen Gründen in Hotels oder Pensionen sind nicht erlaubt.

Danke an Instagram-User lotte_pino13 für die Frage.

Das Land hat in seiner Verordnung geregelt, dass Sport- und Freizeiteinrichtungen bis zum 3. Mai 2020 geschlossen bleiben . Das betrifft: Schwimmbäder jeder Art, also auch Thermalbäder, Sportplätze, inklusive Tennis- und Golfplätze, Fitnessstudios, Ferienparks, Freizeitparks (wie den Europa-Park oder Tripsdrill), Spielplätze, Zoologische und botanische Gärten sowie Tierparks.

Auch wurde geregelt, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht. Nagelstudios gehören zu den Geschäften, die laut Verordnung bis mindestens 3. Mai nicht öffnen dürfen. Auch Fahrschulen bleiben so lange mindestens geschlossen.

Optiker dürfen in Baden-Württemberg ebenso öffnen wie Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, oder Praxen für die medizinische Fußpflege. Dies wurde in der Landesordnung extra so geregelt . Optiker werden in der Verordnung des Bundes nicht extra aufgeführt. Wobei die medizinische Versorgung hier im Vordergrund steht.

Mehr zum Thema:Danke an die Instagram-User staedtewolf,  z.s87, mustafa.bnl, nadine_8191, nobodyyouhavetoknow5 , jenni_m93, zoki0106, nada_wie_der_kutscher, nena_rado, caro_grinsekatze, kevin.greiner, esplorista, jan.leistikow für die Fragen.

Wer sich von Freunden beim Kistenschleppen helfen lässt, muss beachten, dass sich maximal fünf Personen in der Wohnung aufhalten dürfen. Werden die Kisten raus auf die Straße getragen, dürfen sich dort nur immer zwei Privatpersonen gleichzeitig aufhalten.

Bestellt man eine Spedition, handelt es sich hingegen um eine Dienstleistung, die weiter regulär erbracht werden kann. Die Stadt appelliert, auch beim Umzug den Abstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten – soweit möglich: Die Experten wissen, dass dies nahezu unmöglich ist, wenn beispielsweise eine Waschmaschine getragen werden muss.

Auch bei Wohnungsbesichtigungen gilt das Limit von fünf Personen innerhalb der Wohnung.

Danke an Instagram-User thedome23 für die Frage.

Die Grillplätze sind durch die Corona-Verordnungen gesperrt. Bei solchen Detailfragen hilft auch die Hotline von Stadt und Land­kreis Karlsruhe, diese ist unter Telefon 0721/133 33 33 von montags bis samstags, 8 bis 18 Uhr und sonntags, 9 bis 16 Uhr zu erreichen.

Danke an Instagram-User rehimo47 für die Frage.

Eheschließungen sind erlaubt und werden auch weiter vollzogen. Es dürfen aber nur maximal fünf Personen anwesend sein, das Paar und der Standesbeamte werden mitgerechnet.

Die Feier, selbst im privaten Rahmen, kann ähnlich wie die Frage "Darf ich meine Familie besuchen?" beantwortet werden. Es gilt auch hier die Begrenzung auf fünf Personen und die Ausnahme von dieser Begrenzung bei Verwandten in gerade Linie oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

Wann größere Feiern wieder möglich sind, kann aktuell keiner sagen. Dies hängt von der Entwicklung der Pandemie und neuen Beschlüssen von Bund und Ländern ab. Mindestens bis 3. Mai sind sie verboten. Großveranstaltungen sind bis 31. August verboten. Was unter eine Großveranstaltung fällt, muss noch definiert werden. Mindestens aber Veranstaltungen mit über 1.000 Personen.

Danke an Instagram-User louisamarie_tr für die Frage.

Auch für Bestattungen gilt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes in Baden-Württemberg, dass nur noch fünf Anwesende erlaubt sind. Die Teilnehmer müssen in direkter Linie verwandt sein, in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben oder direkte Partnerinnen oder Partner sein – Geistliche und Trauerredner sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Danke an Instagram-User alexandra.nohl für die Frage.

Neu dabei sind in der Notbetreuung ab 27. April die Siebtklässler. Auch haben Kinder einen Anspruch, bei denen laut Landesregierung „beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.“

Bei selbständig oder freiberuflich Tätigen genüge eine Eigenbescheinigung, heißt es in der aktualisierten Corona-Verordnung. Bisher durften nur Kinder in die Notbetreuung, deren beide Elternteile in einem Beruf der kritischen Infrastruktur arbeiten.

Die zulässige Gruppengröße soll laut Verordnungsnovelle in den Kindertagesstätten höchstens die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße betragen.

Über die Kitakosten der ausgefallenen Betreuung entscheiden derzeit die Gemeinden und Kreise - in Gaggenau wurde jetzt geregelt, dass der April beitragsfrei sein soll.

Mehr zum Thema:Danke an Instagram-User denise.weitz, erik19b95 für die Frage.

In Deutschland gilt eine weltweite Reisewarnung für Touristen bis zum 3. Mai. Ende April werde entschieden, wie es damit weitergehe, sagt Bundesaußenminister Heiko Maas. Experten glauben aber, dass jetzt eine differenzierte Debatte und kein "pauschaler Abgesang" auf den Sommerurlaub nötig ist. Kretschmann hat sich Mitte April hoffnungsvoll geäußert: „Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass unsere Hotels im Sommer noch geschlossen sind.“ Urlaub im Ländle müsste dann möglich sein. Eine Stornierung funktioniert problemlos, wenn die gebuchte Reise bis Ende April stattfinden sollte , berichtet der Karlsruher Reisebüroinhaber Salvatore Liardo. Ist die Reise allerdings erst im Sommer, sieht das aktuell anders aus. Wer schon gebucht hat, muss mit Stornokosten leben oder schauen, wie sich die Lage entwickelt.

Wer sich nicht an Verbote hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Vor allem am Wochenende sind Ordnungshüter unterwegs und kontrollieren.

Wer Urlaub mit seinem Camper machen möchte, muss sich ebenfalls noch gedulden. In Baden-Württemberg sind die Campingplätze geschlossen. In anderen Ländern gibt es noch strengere Regeln bezüglich des Reisens.

Danke an Instagram-User nurcan89bc, julian.kempf, bohncorinna, maxi_graumann für die Frage.

Beispielsweise in Rheinstetten ist es seit dem 23. März nach einer Allgemeinverfügung der Stadt nicht mehr erlaubt, im See- und Uferbereich mit den angrenzenden Liegeflächen zu verweilen. Das Verweilverbot gilt auch für die Parkplätze an den Seen und den Bereich entlang des Rheinufers in der Nähe zum Rheinkiosk. Wer sich nicht an das Verbot hält und trotz Aufforderung die gesperrten Bereiche nicht verlässt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 250 Euro.

Ähnliche Regelungen gibt es auch für andere Seen der Region. Schwimmbäder müssen laut Verordnung geschlossen sein, mit dem näher rückenden Sommer könnte das Thema Badeseen noch konkretisiert werden.

Danke an Instagram-User fisnik.jpeg für die Frage.

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus weiter präzisiert. Verstöße gegen Corona-Regeln werden demnach als Ordnungswidrigkeit bestraft . Welches Vergehen mit welchem Bußgeld belangt wird:

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bußgeld-einfacher Foto: None

(Mit Material von dpa  / Tina Kampf / Wolfgang Voigt / Dominic Körner)
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