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Kein Fremdverschulden

Obduktion der Alb-Leiche: 32-Jähriger ist in Ettlingen ertrunken

Der 32-Jährige Mann aus Gambia, dessen Leiche am 20. Juli aus der Alb in der Ettlinger Innenstadt geborgen wurde, ist ertrunken. Die Rechtsmedizin hat nun das Obduktionsergebnis bekannt gegeben – demnach ist ein Fremdverschulden ausgeschlossen.

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Fragen zum Alb-Toten beantwortet: Nach der schwierigen Bergung einer Wasserleiche beim Mühlenwehr in Ettlingen steht die Identität des Mannes fest und dass er ertrunken ist. Foto: Rainer Obert

Nach dem nunmehr vorliegenden Obduktionsergebnis der Rechtsmedizin Heidelberg ist der am 20. Juli in der Ettlinger Alb geborgene 32-Jährige aus Gambia ertrunken und lag mindestens zehn Tage im Wasser. Es ergaben sich auch nach eingehender Untersuchung keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, teilt die Polizei mit.

Vielmehr hätten die Ermittlungen der Kriminalpolizei Karlsruhe ergeben, dass der Mann aufgrund seiner Lebensumstände einem tragischen Unglücksfall zum Opfer fiel, wobei auch ein Suizid nach der Untersuchung nicht gänzlich auszuschließen sei.

Wie berichtet, war an jenem Dienstag die Leiche einer zunächst unbekannten und unbekleideten männlichen Person in der Alb beim Mühlenwehr gefunden worden, als Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Ettlingen Treibgut im Bereich der Fischtreppe entfernen wollten.

Aufwendige Arbeit der Kriminaltechnik

Erst nach sehr aufwändigen Maßnahmen der Spurensicherung und deren Auswertung war der aus Gambia stammende Tote von Kriminaltechnikern der Karlsruher Kriminalpolizei zu identifizieren. Demnach wohnte der Mann in der Pforzheimer Straße in einer Sozialunterkunft. Schon nach den ersten Obduktionsergebnissen deutete nichts auf ein Fremdverschulden an dessen Tod hin.

Die Sozialunterkünfte in der Pforzheimer Straße liegen direkt an der Alb unweit des Wohn- und Gewerbegebiets Spinnerei. Der Mann lebte laut Polizei allein in einer Asyl- beziehungsweise Obdachlosenunterkunft. Eine Vermisstenanzeige hatte es nicht gegeben.

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