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Energiekrise

Darf Bad Herrenalb in der Adventszeit Gebäude anstrahlen? – So entscheidet der Gemeinderat

Kann Bad Herrenalb eine Ausnahme machen und trotz Energiekrise in der Adventszeit das Albufer im Kurpark anleuchten? Im Gemeinderat gab es bei diesem Thema unterschiedliche Stimmen.

Beleuchtetes Gebäude
Beleuchtetes Posthotel in Bad Herrenalb Foto: Sabine Zoller

Dürfen in der Adventszeit das Albufer im Kurpark von Bad Herrenalb sowie Gebäude und Baudenkmäler im historischen Klosterviertel ausnahmsweise angeleuchtet werden?

In der jüngsten Gemeinderatssitzung hatten die Gemeinderäte über den Beschlussantrag „Stadtwerke Albleuchten“ und „Color The World“ für die Advents- und Weihnachtszeit in ihrer touristisch ausgerichteten Stadt zu entscheiden.

Bürgermeister Klaus Hoffmann (CDU) positionierte sich für eine großzügige Auslegung der Beleuchtungsverordnung der Bundesregierung, während eine Gemeinderatsmehrheit schon aus Gründen der Solidarität mit der Ukraine und den mit horrenden Energierechnungen konfrontierten Bürgern „Nein“ sagte.

Schaden für Gastronomie befürchtet

Schon der Erfolg dieser Aktionen im vergangenen Jahr gebiete eine Beleuchtung, meinte Bürgermeister Hoffmann. Er befürchtet, wenn Bad Herrenalb in der Advents- und Weihnachtszeit „dunkel bleibt, der Gastronomie der Kurstadt schwerer Schaden zugefügt werde“.

Nach Aussage der Verwaltung war die Resonanz beider Veranstaltungen außerordentlich gut. Viele Besucher säumten das beleuchtete Albufer im Kurpark und besuchten das Klosterviertel, um das Kloster in Farben zu tauchen. Mehr als 30.000 Mal wählten Besucher ihre Farbwünsche eines von Rot über Grün bis zu Blau angestrahlten Paradiesbogens mit der berühmten Kiefer und der dahinter stehenden Kirche.

Die Veranstaltung „Color the world“ verursachte Stromkosten in Höhe von rund 2.000 Euro. Seit 1. September ist per Verordnung geregelt: „Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme vom Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.“

Beleuchtung ist mit LED-Lampen

Die Verordnung selbst biete also Spielraum für die Durchführung, da es sich bei „Stadtwerke Albleuchten“ und „Color The World“ um Veranstaltungsreihen mit überregionaler Strahlkraft handle, interpretierte Hoffmann.

Stefan Nofer (CDU) wollte wissen, ob die übrige Advents- und Weihnachtsbeleuchtung wegfällt, was die Verwaltung bejahte. Gertraud Maier (UBV) warb der Gastgeber und Geschäftsleute zuliebe dafür, was die erfolgreichen Beleuchtungsveranstaltungen im Kurpark an der Alb oder im Klosterbezirk angeht, Ausnahmen zu machen. Man könne doch die „Stromfresser“ weglassen, aber bei den erfolgreichen Beleuchtungsaktionen handele es sich zumeist um LED-Leuchten.

Andreas Tockhorn (BF-BH) dagegen sah keinen Ansatz, einen eigenen Bad Herrenalber Weg der Beleuchtung in der Advents- und Weihnachtszeit zu gehen: „Landauf, landab sind wir aufgerufen, Energie zu sparen, weil wir nicht wissen, was in den kommenden Monaten passieren wird.“

Von daher könne er nicht erkennen, dass sich Bad Herrenalb einen „Fluchtweg“ baue. Deshalb sei er für ein klares „Nein“ zu der Beschlussvorlage. Es gehe um Solidarität. Und die Verordnung sei recht eindeutig. Der Verzicht sei nicht so dramatisch, wie wenn in der Kurstadt oder anderorts Stromnetze überlastet würden.

Gemeinderat stimmt gegen Ausnahmeregelung

Christian Romoser (CDU) meinte dagegen, so ein „Licht im Dunkeln“ könne ein Zeichen der Hoffnung sein. Rüdiger König (UBV) wiederum sprach sich für ein klares „Nein“ einer Beleuchtung aus. Wenn man diese speziellen Beleuchtungsaktionen nicht mache, gehe deshalb das Licht in Herrenalb nicht aus. Die Straßenbeleuchtung bleibe ja.

Manfred Senk (Grüne Liste) findet es angesichts der rasant gestiegenen Strompreise nicht vertretbar, wenn die Stadtwerke wie im vergangenen Jahr die Alb-Beleuchtung machten. Er sei für ein „Nein“ schon wegen des Respekts gegenüber Menschen, denen die gestiegenen Energiepreise schwer zu schaffen machten.

Mit knapper Mehrheit entschied sich schließlich der Gemeinderat von den Möglichkeiten der Ausnahmeregelung der Verordnung keinen Gebrauch zu machen.

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