Es ist kaum zu glauben: Ein Polizist wird bei einem von der Justiz angeordneten Einsatz von einem wild um sich schlagenden Täter schwer verletzt und erhält keine Entschädigung. Es geht um die Samurai-Attacke eines psychisch kranken Täters im alten Schulhaus im Gaistal in Bad Herrenalb.
Der Täter hatte am 12. August 2020 einem aus Gernsbach stammenden Polizisten, der zusammen mit Kollegen den Mann festnehmen wollte, mit seinem japanischen Schwert Muskeln und Nerven des rechten Unterarms fast durchtrennt.
Nur dank des schnellen Einsatzes seiner Kollegen und eines Arztes, die dem Schwerverletzten den Oberarm abbanden, und einer nachfolgenden Notoperation gelang es, das Leben des Gernsbacher Polizisten zu retten.
Polizist bis heute nicht einsatzfähig
„Er hat mehrere Schutzengel gehabt“, schrieb damals, einige Tage später, seine Ehefrau in den sozialen Medien. Damit meinte sie nicht nur die schnelle und gut verlaufene Not-OP in Karlsruhe, sondern auch das beherzte Handeln der Polizeikollegen bei dem Einsatz in Bad Herrenalb wie auch den Allgemeinmediziner im benachbarten Pflegeheim, der in der Erstversorgung entscheidend mithalf, den Arm abzubinden.
Bis heute ist der Polizist im Krankenstand. Ein weiterer an dem Einsatz beteiligter Beamter ist nur bedingt einsatzfähig. Der damals schwerverletzte Beamte hat neben der Verarbeitung des traumatischen Erlebnisses bis heute Probleme, zwei seiner Finger zu bewegen.
Gutschein für Erholungsurlaub
Bundesvorsitzender Rainer Wendt, Landesvorsitzender Ralf Kusterer und Uwe Grandel vom Bezirksvorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft übergaben in Anwesenheit von Bürgermeister Klaus Hoffmann (parteilos) und des Landtagsabgeordneten Thomas Blenke, Polizeisprecher der CDU-Landtagsfraktion, in der Nähe des Polizeipostens Herrenalb, als kleines Zeichen der Unterstützung Zweien der drei bei dem Einsatz verletzten Kollegen, darunter dem damals Schwerverletzten, einen größeren Gutschein für einen Erholungsurlaub in einem bayerischen Hotel (wie berichtet hatten neben dem Schwerverletzten noch zwei weitere Polizisten Blessuren erlitten).
Die Kosten für den Aufenthalt übernehme die gewerkschaftseigene Stiftung. Rainer Wendt machte dabei darauf aufmerksam, dass generell die psychische Hilfe für bei Einsätzen traumatisierten Kollegen deutlich verbessert worden und auch bei der Schutzausrüstung einiges getan worden sei, aber im polizeilichen Alltag gehe es immer wieder ganz schnell. Der Beruf könne brandgefährlich sein.
Vertrackte gesetzliche Lage bei Schmerzensgeld
Die Übergabe des Gutscheins war für die Gewerkschaftsvertreter eine willkommene Gelegenheit, gegenüber dem Calwer Abgeordneten Thomas Blenke die vertrackte gesetzliche Lage für im Einsatz zu Schaden gekommene Polizisten dazustellen. Bei Taten, wie in dem konkreten Fall vom 12. August, die durch schuld- oder deliktsunfähige Menschen verübt werden, könne in der Regel kein gerichtlicher Titel für ein Schmerzensgeld erwirkt werden.
Deshalb scheide auch eine Übernahme einer Schmerzensgeldzahlung (sogenannte Erfüllungsübernahme) durch das Land aus. „Diese Gesetzeslücke ist inakzeptabel.“ Ein Staat werde, so Bürgermeister Klaus Hoffmann gegenüber den BNN, unglaubwürdig, wenn seine Polizisten für andere ihren Kopf hinhielten, aber dann wie im konkreten Fall nicht einmal einen finanziellen Ausgleich erhielten.
Thomas Blenke will Gesetzesänderung
Thomas Blenke will sich jetzt für eine Gesetzesänderung einsetzen, die gerade in solchen Fällen den Opfern hilft. Und Ralf Kusterer fügt noch hinzu: „Es sind gerade die in der Inneren Sicherheit tätigen Berufsgruppen, die einen schweren und gefährlichen Dienst versehen, der meist mit einer hohen physischen und psychischen Belastung verbunden ist. Unfälle, Brände, Schusswechsel, Verletzungen im Dienst oder der Verlust eines Kollegen gehören zu ihrem Beruf und hinterlassen Spuren an Seele, Körper und Geist. Das gilt auch für den schrecklichen Angriff mit dem Samurai-Schwert und den dadurch erlittenen schweren Verletzungen.“
Die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft sammelt Spenden
Die Deutsche Polizeigewerkschaft unterhält eine gesonderte Stiftung. Deren Stiftungszweck ist die selbstlose Unterstützung der Beschäftigen und Versorgungsempfänger der Polizei und der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland oder deren Hinterbliebene (Witwen, Waisen), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Die Unterstützung der Stiftung ist nicht den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten, sondern wendet sich völlig unabhängig von einer Mitgliedschaft an den dem Stiftungszweck zu entnehmenden Personenkreis.
Die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft finanziert sich ausschließlich durch Spenden und Einnahmen von Vermietungen für Urlaubsgäste in den Stiftungshäusern. Spendenkonto: Sparda Bank München eG, IBAN: DE70 7009 0500 0001 9999 90, BIC: GENODEF1S04.