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Rechtsaufsicht am Zug

Bürgerbegehren gescheitert: Noch Hoffnung für wertvollen Wald in Dobel?

Streit in Dobel: Das geplante Baugebiet „Höhenstraße - Am Waldrand“ gefällt nicht allen Bürgern. Eine Initiative wollte es verhindern. Nun hatte der Gemeinderat zu entscheiden.

Ein Bürgerbegehren zur Erhaltung des Waldes an der Höhenstraße in Dobel wurde  im Dobler Gemeinderat abgelehnt. Wie es jetzt weitergeht, muss mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt Calw geklärt werden
Bäume oder Baugebiet? Ein Bürgerbegehren zur Erhaltung des Waldes an der Höhenstraße in Dobel wurde im Dobler Gemeinderat abgelehnt. Wie es jetzt weitergeht, muss mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt Calw geklärt werden. Foto: Birgit Graeff-Rau

Fast getroffen ist auch vorbei: Mit einer Stimme hat das Bürgerbegehren die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat von Dobel verfehlt. Mit diesem wollte eine Bürgerinitiative den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Höhenstraße – Am Waldrand“ aufheben. Vom Tisch ist das Thema damit aber noch nicht. Die Verwaltung verdeutlicht in ihrer Beschlussvorlage, dass das Bürgerbegehren zum Gemeinderatsbeschluss vom 29. November 2022 schriftlich und damit formal korrekt fristgerecht eingegangen sei. Es handle sich dabei um ein Thema für einen Bürgerentscheid.

351 Dobler unterzeichneten Bürgerbegehren

Wie berichtet, hatte sich eine Gruppe von Bürgern aus Dobel mit ihren Sprechern Gisbert Ruff, Ulrich Keller und Roy Kieferle zusammengefunden, um gegen das geplante Baugebiet zu protestieren. Kernargument der Gegner: Es solle kein wertvoller Wald für ein Baugebiet gerodet werden. Ab Februar wurden dazu Listen ausgelegt, um Unterschriften von Unterstützern zu sammeln. Am 13. März reichte die Initiative die Liste als Bürgerbegehren beim Hauptamt im Rathaus ein. 351 Unterzeichner beteiligten sich. 325 Unterschriften sind gültig.

„Es ist ein legitimes, demokratische Recht der Bürger, zu einem Thema einen Bürgerentscheid zu fordern, mit 16 Prozent der Wahlberechtigten haben genügend Bürgerinnen und Bürger unterschrieben“, erklärte Bürgermeister Christoph Schaack (CDU). Die drei Sprecher der Initiative erläuterten nochmals ihre Gründe für die Ablehnung. Der Erhalt eines wertvollen Buchenwaldes steht dabei im Mittelpunkt. Zudem sind sie der Ansicht, dass eine Innenverdichtung sinnvoller wäre, ihrer Ansicht nach stünden genügend Flächen und leer stehende Gebäude im Ort.

Jede Woche Anfragen nach Bauland

„Eine Innenverdichtung hätten wir alle gerne, bislang ist es aber an der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer gescheitert“, erklärte Schaack. Der Bedarf an Wohnbauflächen, sowohl für Einzelhäuser als auch Geschossbau für Mietwohnungen in Dobel sei eindeutig da. „Uns erreichen praktisch jede Woche Anfragen.“

„Ich kann die Argumente der Gruppe nachvollziehen, der Bedarf an Bauflächen ist aber da“, sagte Tobias Neubauer (FuD). In einem demokratischen Prozess, zu dem auch ein Bürgerentscheid gehöre, solle man dieses Thema behandeln. „Ich werde das Bürgerbegehren zulassen, das Areal ist aber praktisch das einzige, in dem wir als Gemeinde Bauland entwickeln können“, so Reimund Ruff (PD).

Man sei seinerzeit in Dobel mit drei Gebieten ohne jegliche Präferenz ins Rennen gegangen, das Areal Höhenstraße habe sich als das günstigste erwiesen, da es zum einen im Eigentum der Gemeinde steht, zum anderen eine Erschließung schon vorhanden sei. „Ich hätte mir gewünscht, dass man vorher mit uns gesprochen hätte, da das Thema ja schon seit Ende 2019 öffentlich bekannt ist“, meinte Markus Treiber (PD).

Dobel wendet sich nun an die Rechtsaufsicht des Landratsamts in Calw

Bei drei Enthaltungen und acht Ja-Stimmen lehnte der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab. „Das ist jetzt eine politische Entscheidung, die der rechtlichen zuwider läuft“, erklärte Hauptamtsleiterin Katrin Strauch. Man werde bei der Rechtsaufsicht im Calwer Landratsamt klären, wie es weitergehe. „Wir werden vorsichtshalber für den 27. August als möglichen Termin eines Bürgerentscheids das Kurhaus blockieren“, so Schaack. Tobias Neubauer beantragte zudem, dass bis zur Klärung kein weiteres Geld in die Hand genommen werde, um das mögliche Baugebiet weiterzuentwickeln.

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