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Verdeckung einer anderen Straftat

Paar wegen Mordes an Dobler Geschäftsfrau angeklagt

Im Juli hat die Tötung einer 68-Jährigen mit mehreren Messerstichen den Kurort Dobel erschüttert. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ein Paar wegen gemeinschaftlichen Mordes erhoben.

Haus im Ortsrand
Tatort Dobel: Hier wurde im Sommer eine 68-jährige Geschäftsfrau ermordet. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Foto: Birgit Graeff-Rau

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat nach der Tötung einer 68-jährigen Unternehmerin in Dobel im vergangenen Sommer Anklage gegen eine 38-jährige Frau und ihren 30-jährigen aus den USA stammenden Partner wegen gemeinschaftlichen Mordes sowie weiterer Delikte bei Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen erhoben.

Den Angeschuldigten wird laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen vorgeworfen, am 20. Juli die Geschäftsfrau in deren Wohnhaus in Dobel im Nordschwarzwald heimtückisch und aus Habgier getötet zu haben. Ziel sei es unter anderem gewesen, sieben Taten der gewerbsmäßigen Untreue zu verdecken.

Die später getötete 68-Jährige war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer in Dobel ansässigen Gesellschaft, in welcher auch die 38-jährige Angeschuldigte in leitender Funktion tätig war.

Mehr als 40.000 Euro durch gefälschte Rechnungen erbeutet

Ihr 30-jähriger Lebensgefährte soll seit Juli 2021 in sieben Fällen gefälschte Rechnungen nicht existenter Firmen an die Gesellschaft in Dobel gestellt haben, welche die Angeschuldigte in der Folge auf den Paypal-Account des Angeschuldigten angewiesen haben soll. Insgesamt soll der Gesellschaft hierdurch ein Schaden in Höhe von rund 40.880 Euro entstanden sein.

„Aufgrund betriebsinterner Zerwürfnisse“ soll die 38-Jährige die Aufdeckung dieser Taten befürchtet haben und schließlich gemeinsam mit ihrem Partner den Plan entwickelt haben, die 68-Jährige zu töten, um so auch deren hoch dotierte Stelle als Geschäftsführerin der Gesellschaft übernehmen zu können.

Die 38-Jährige soll, so die Staatsanwaltschaft, „gewichtige organisatorische Tatbeiträge übernommen“ haben und ihr Partner die eigentliche Tat ausgeführt haben.

Mit dem Schlüssel Zutritt zur Wohnung des Opfers verschafft

Hierzu soll er sich in den Abendstunden des 20. Juli mittels eines von der Angeschuldigten beschafften Haustürschlüssels und eines Alarmanlagentransponders Zutritt zum Wohnhaus des Opfers verschafft haben und die arg- und wehrlose Frau mit erheblicher Gewaltanwendung letztlich mittels eines Messers getötet haben.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als gemeinschaftlichen Mord unter Verwirklichung der Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier. Außerdem sei das Verbrechen begangen worden, um eine Straftat zu verdecken.

Hinsichtlich der angeschuldigten Frau steht diese Tat in Tatmehrheit zu sieben Fällen der Untreue, hinsichtlich des angeschuldigten Mannes in Tatmehrheit zur Beihilfe zur Untreue in sieben Fällen.

Angeschuldigten im Mordfall droht lebenslange Haft

Beiden Angeschuldigten, die sich nach wie vor in Untersuchungshaft befinden, droht somit im Falle der Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Lediglich der 30-Jährige hat sich während des Ermittlungsverfahrens zu den Tatvorwürfen eingelassen, während seine Partnerin keine Angaben gemacht hat.

Ein Termin für die Hauptverhandlung in dem Verfahren steht noch nicht fest.

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