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Oberbürgermeister-Brandbrief

Dürfen Kommunen für unbeschäftigte Erzieherinnen Kurzarbeitergeld anmelden?

Können die Kommunen für ihre Erzieherinnen und Sozialarbeiter bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit wegen der Corona-Krise anmelden oder nicht? Der größte Teil der Erzieher und Erzieherinnen sitzt bei 100-prozentiger Weiterbezahlung des Gehalts aktuell zu Hause.

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Leere Stühle an einem Tisch in einem Kindergarten. Vielerorts sieht es aktuell außerhalb von Notbetreuungen so aus. Foto: Pleul/dpa

Für Kommunen wie Ettlingen, Bruchsal, Rheinstetten, Bretten, Waghäusel, Stutensee und noch mehr die kleineren Gemeinden schlägt dies schwer finanziell zu Buche. Die sechs Oberbürgermeister im Landkreis haben deshalb, wie kurz berichtet, einen „Brandbrief“ an den kommunalen Arbeitgeberverband geschickt. Binnen weniger Wochen fehlten ihnen Millionen Euro an Einnahmen aus Gebühren und Gewerbesteuer.

"Brandbrief" der Bürgermeister in der Corona-Krise

Die Möglichkeit der Kurzarbeit im Öffentlichen Dienst sei wichtig. Die Personalkosten machten bis zu 35 Prozent der kommunalen Haushalte aus. Irritiert seien sie aber, dass die Gewerkschaften behaupteten, bei Sozialarbeitern und Erziehern sei in der Corona-Krise Kurzarbeit ausgeschlossen. Ettlingens Oberbürgermeister Johannes Arnold geht davon aus, dass dies seine Stadt Monat für Monat rund 720.000 Euro kostet.

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In kleineren Kommunen wie Waldbronn oder Karlsbad sprechen die Bürgermeister im Erziehungsbereich von mindestens 200.000 Euro pro Monat. Es sei keineswegs so, meint Arnold weiter, dass Kommunen mit vielen kirchlichen Kindergärten oder Kindertagesstätten freier Träger weniger zur Kasse gebeten werden.

Kommunen müssen mit anderen Trägern verhandeln

So kann die Stadt Bruchsal gar keinen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, weil die Einrichtungen in kirchlicher oder freier Trägerschaft sind. Da aber die Kommunen die Personalkosten laut Verträgen zu 80 bis 90 Prozent zahlen müssen, wären Verhandlungen mit den Trägern erforderlich. Für den Bäderbereich ihrer Stadtwerke dagegen hat Bruchsal Kurzarbeit angemeldet.

Ausgleich der weggefallenen Elternbeiträge?

Die Bürgermeister Jens Timm (Karlsbad) und Franz Masino (Waldbronn) glauben nicht, dass das Land den Wegfall der Elternbeiträge für Kindergarten finanziell den Kommunen ausgleichen. Dabei seien doch die Schließungsanordnungen von Bund und Land ursächlich. Man habe versucht, die unbeschäftigten Mitarbeiter im technischen Betrieb einzusetzen, aber die wenigen Möglichkeiten seien ausgereizt, sagt Timm.

„Der Tarifvertrag COVID 19 schließt die Kurzarbeit für Sozial- und Erziehungsdienste nicht aus“, antwortete am Mittwoch Joachim Wollensak vom kommunalen Arbeitgeberverband des Landes den sechs Oberbürgermeistern. Er empfiehlt, wegen des Kurzarbeitergelds mit den Arbeitsagenturen vor Ort zu verhandeln. Der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeber habe wiederholt die Bundesagentur für Arbeit zu einer klärenden Stellungnahme aufgefordert, aber keine Antwort erhalten. Wollensak glaubt sogar, dass bei bereits abgerechneten Zeiträumen ein rückwärtiger Bezug von Kurzarbeitergeld bei Erfüllung der Voraussetzungen möglich ist.

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Bei den vom Arbeitgeberverband verschickten Covid-19-Tarifregelungen sind eine Vielzahl von Beispielen aufgeführt, wann die Kommunen Kurzarbeitergeld beantragen könnten, aber für den größten Bereich kommunaler Personalkosten außerhalb der Kernverwaltung, dem Erziehungsbereich ist kein Musterbeispiel aufgeführt ist. „Wie soll ich da mit meinem Personalrat über Kurzarbeit sprechen?“, fragt sich Rheinstettens OB Sebastian Schrempp.

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