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Keine "belastenden Akte"

Ettlinger Behörden verzichten zu Weihnachten auf Mahnungen und Vollstreckungen

Wenn an Heiligabend der Bußgeldbescheid oder eine letzte Mahnung ins Haus flattert, kann das die Feststimmung ziemlich vermiesen. Deshalb verzichten einige Ettlinger Behörden und Betriebe in der Zeit zwischen den Jahren auf solche „belastenden“ Bescheide sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Räumungen oder Zwangsversteigerungen.

Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt, ist die Lage ernst. Auf harte Maßnahmen wie Räumungen verzichten aber auch sie in der Weihnachtszeit.
Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt, ist die Lage ernst. Auf harte Maßnahmen wie Räumungen verzichten aber auch sie in der Weihnachtszeit. Foto: imago images

Die BNN haben sich bei der Stadtverwaltung, den Stadtwerken, einer Gerichtsvollzieherin und der Volksbank umgehört.

Kein Pardon bei Knöllchen

Bei Falschparkern kennt das Ordnungsamt der Stadt Ettlingen auch in der Zeit zwischen den Jahren keine Gnade: Knöllchen würden weiter verteilt, sagt Amtsleiter Kristian Sitzler. „Dahinter stehen dann auch oft Sicherheitsaspekte“, erklärt er, etwa wenn jemand in der Brandschutzzone oder auf dem Rettungsweg parke oder durch sein Fahrzeug den Verkehrsfluss behindere.

Keine Zwangsgeldanordnungen

Ansonsten herrsche aber auch beim Ordnungsamt „seit jeher“ der Weihnachtsfrieden: Zwischen Heiligabend und dem 6. Januar würden keine „belastenden Verwaltungsakte“ erlassen. Dazu zählten etwa schriftliche Verwarnungen, Bußgeldbescheide und Zwangsgeldanordnungen. Letztere würden zum Beispiel fällig, „wenn jemand trotz Aufforderung vonseiten des Amtes seine Hecke nicht zurückschneidet, die in den Verkehrsraum ragt“, so Sitzler.

Alle Finanzämter im Südwesten wahren den Frieden

Das Ettlinger Finanzamt verzichtet wie alle Finanzämter in Baden-Württemberg zwischen dem 21. Dezember und dem 1. Januar auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen oder Hausbesuche durch Steuerprüfer. Bescheide über Steuernachzahlungen oder Säumnisgebühren würden aber wie üblich verschickt, erklärt Hansjörg Pauli, der stellvertretende Leiter der Behörde.

„Das gab’s früher mal im großen Stil“, sagt er zum Weihnachtsfrieden. Seit vielen Jahren sehe man aber davon ab, negative Bescheide zurückzuhalten. „Es ist sehr aufwendig, das einzurichten“, nennt Pauli den Grund. Die komplette elektronische Datenverarbeitung (EDV) müsse umgestellt, Bescheide zwischengelagert werden.

Steuerbescheide werden weiter versandt

Es sei aber auch im Sinne des Steuerpflichtigen, dass Bescheide über Steuernachzahlungen nicht lange zurückgehalten werden. Denn auf Schulden beim Finanzamt fallen Zinsen an – laut Pauli 0,5 Prozent pro Monat: „Wenn wir zuwarten, wird der Zinsbetrag höher.“

Wir halten die Füße still
Wolfram Trinks, Volksbank Ettlingen

Keine Wohnungsräumungen durch Gerichtsvollzieher

Wie die Vollziehungsbeamten des Finanzamtes zeigen auch Gerichtsvollzieher in der Zeit zwischen den Jahren mehr Kulanz als sonst. Auf Wohnungsräumungen werde verzichtet, sagt Tanja Laxa aus Ettlingen. Auch von Einladungen in ihr Büro zur Vermögensauskunft sieht die Gerichtsvollzieherin ab. Diese erfolgen normalerweise, nachdem eine zweiwöchige Zahlungsfrist verstrichen ist.

Bank kündigt keine Konten

„Wir halten die Füße still“, beschreibt Vorstandssprecher Wolfram Trinks, das Credo der Volksbank Ettlingen in der Zeit zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar. Weder Kreditverträge noch Girokonten würden in diesem Zeitraum gekündigt, wenn die Ratenzahlung nicht fristgerecht eingegangen ist oder das Konto überzogen wurde. Auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangsversteigerungen – hiermit wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt – bleiben aus.

Weihnachten ohne Strom?

Bei den Stadtwerken Ettlingen läuft der Betrieb zwischen den Jahren ganz normal weiter. „Im Mahnwesen wird nichts umgestellt“, sagt Prokurist Ralf Ströbele. Dass jemandem zwischen Heiligabend und dem Dreikönigstag der Strom abgestellt wird, sei aber höchst unwahrscheinlich.

Das liege daran, dass die Stadtwerke die Stromzufuhr bei säumigen Kunden nur zu bestimmten Terminen im Monat kappen und diese Termine nicht zwischen die Jahre fallen. Bis es zu dieser letzten, harten Maßnahme komme, vergehe aber ohnehin viel Zeit, erklärt Ströbele: „Das kommt nie überraschend.“

Nur wer nach drei Mahnschreiben nicht reagiere, bekomme Bescheid, dass zu einem bestimmten Datum der Strom abgestellt werde.

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