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Ermittlungen wegen Betrugs

Fälscher verkauft Optionsscheine für Wohnungen in Rheinstetten, die noch gar nicht geplant sind

Ein Betrüger verkauft gefälschte Optionsscheine für Wohnungen in Rheinstetten, die noch gar nicht geplant sind. Bislang ist niemand darauf reingefallen - was einen Experten von der Verbraucherzentrale nicht verwundert. Er hält die Methode nicht für sehr ausgeklügelt.

350 Wohneinheiten sollen im Baugebiet „Neue Stadtmitte“ in Rheinstetten entstehen. Die Vermarktung der Wohnungen hat allerdings noch nicht begonnen. Die Stadtverwaltung warnt vor Betrügern, die falsche Kaufoptionen anbieten.
350 Wohneinheiten sollen im Baugebiet „Neue Stadtmitte“ in Rheinstetten entstehen. Die Vermarktung der Wohnungen hat allerdings noch nicht begonnen. Die Stadtverwaltung warnt vor Betrügern, die falsche Kaufoptionen anbieten. Foto: Kotulla

Ein Betrüger verkauft gefälschte Optionsscheine für Wohnungen in Rheinstetten, die noch gar nicht geplant sind. Bislang ist niemand darauf reingefallen - was einen Experten von der Verbraucherzentrale nicht verwundert. Er hält die Methode nicht für sehr ausgeklügelt.

Mit einem Vertrag, der ihr ein Kaufrecht an einem Gebäude oder einem Grundstück garantieren soll, taucht eine Frau im Polizeirevier Rheinstetten auf. 15.000 Euro soll sie für den sogenannten Optionsschein zahlen, gelten soll er für das Baugebiet „Neue Stadtmitte“.

Ein „Immobilienmakler“ hatte ihr das Angebot unterbreitet – unterschrieben oder gezahlt hat sie noch nichts. Zum Glück, denn beinahe wäre die Frau einem Betrug aufgesessen.

Keiner der Investoren in der Neuen Stadtmitte verkauft derzeit schon Wohnungen
Michael Heuser, Baubürgermeister

Das Haus oder die Wohnung, für die die Kaufoption gelten sollte, ist noch gar nicht geplant, die Grundstücksgrenzen noch nicht gezogen. „Keiner der Investoren in der Neuen Stadtmitte verkauft derzeit schon Wohnungen “, informierte die Stadtverwaltung nach dem Vorfall auf ihrer Facebook-Seite. 350 Wohneinheiten sollen nach Angaben von Baubürgermeister Michael Heuser in dem Baugebiet entstehen, die Vermarktung solle im Frühjahr beginnen.

Ungenaue Angaben machten Frau misstrauisch

Ihr gesundes Misstrauen hat die Dame mit dem falschen Optionsschein zur Polizei geführt. Zwar wirkte der „Immobilienmakler“, der ihr das Angebot unterbreitete, anfangs seriös – allerdings war der Optionsschein sehr unklar formuliert.

„Wie groß das zu kaufende Grundstück, das Haus oder die Wohnung ist, war nicht angegeben, geschweige denn eine Adresse“, erklärt Norbert Munkelt von der Polizei Rheinstetten, der die Ermittlungen leitet. Auch ein Basispreis für den Kauf wurde nicht genannt.

Kommunikation lief über WhatsApp

Den „Immobilienmakler“ hatte die Frau aus Rheinstetten zufällig kennengelernt. Als sie ihre Nichte in der Pfalz besuchte, war er dort, um ihr einen Optionsschein für eine Immobilie zu verkaufen.

Die Mitte-Sechzigjährige hielt die Kaufoption für ein gutes Angebot, tauschte Kontaktdaten mit dem Mann aus, ließ sich von ihm die „Neue Stadtmitte“ zeigen. Danach lief die Kommunikation über WhatsApp, den Optionsschein schickte der Mann der Frau per E-Mail.

Das ist eine neue Geschichte.
Matthias Bauer, Experte der Verbraucherzentrale

Die Landesverbraucherzentrale hat von ähnlichen Fällen keine Kenntnis: „Das ist eine neue Geschichte“, sagt Matthias Bauer, der bei der Behörde für Bauen, Wohnen und Energie zuständig ist. Bauer hält die Methode nicht für sehr ausgeklügelt. „Die Leute wissen, dass Grundstückskäufe notariell beurkundet werden müssen.“

Vermeintlicher Makler hat seinen Namen nicht genannt

Zudem: Wenn im Optionsschein nicht konkret benannt wird, was verkauft wird, „wird das Geschäft von vornherein nichtig“. Jedoch sei es im Fall eines nichtigen Geschäfts fast unmöglich, sein Geld zurückzubekommen. Denn die Betrüger agierten oft unter falschem Namen und falscher Adresse. Auch im Rheinstettener Fall hat der vermeintliche Makler seinen Namen nicht genannt.

Spur führt nach Villingen-Schwenningen

Nur der Name der Firma, für die er nach eigenen Angaben arbeitet, ist bekannt. Sie hat ihren Sitz in Villingen-Schwenningen. Die Polizei hat den Fall an ihre dortigen Kollegen weitergeleitet. Sie geht nicht davon aus, dass andere Menschen auf den Betrüger reingefallen sind. „Materiell geschädigt ist niemand“, sagt Norbert Munkelt. Das meint auch die Stadtverwaltung.

Mit einem Optionsschein erwirbt man das Recht, eine bestimmte Sache zu einem festgelegten Zeitpunkt und Preis (Basiswert) zu kaufen oder zu verkaufen. Je nach Preisentwicklung macht der Besitzer des Optionsscheins Gewinn oder Verlust. Ein Beispiel sind Kaufoptionen für Aktien. Steigt der Kurs wie angenommen bis zum vereinbarten Zeitpunkt, macht der Besitzer des Scheins Gewinn, weil er Aktien zum vorher festgelegten niedrigeren Betrag einkauft. Fällt der Kurs hingegen unter den Basiswert, verfällt der Optionsschein wertlos, der Besitzer macht Verlust in Höhe der Prämie, die er für die Kaufoption gezahlt hat.

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