Skip to main content

Neues Konzept

Gehwegparker in Malsch bekommen "Gelbe Karten" als Vorwarnung

Wer in Malsch widerrechtlich auf dem Gehweg parkt, muss künftig damit rechnen, mit einer „Gelben Karte“ verwarnt zu werden. Zumindest gilt dies für drei „Musterstraßen“, die sich die Verwaltung für die Erprobung eines neuen Parkkonzeptes herausgepickt hat. Hintergrund ist die bevorstehende Novelle der Straßenverkehrsordnung.

Mehr Platz für Fußgänger sollen die Gehwege nach Wunsch der Verkehrsminister bieten. Deshalb wird auch die Gemeinde Malsch künftig härter gegen widerrechtlich auf Bürgersteigen geparkte Autos vorgehen – wie hier in der Bahnhofstraße.
Mehr Platz für Fußgänger sollen die Gehwege nach Wunsch der Verkehrsminister bieten. Deshalb wird auch die Gemeinde Malsch künftig härter gegen widerrechtlich auf Bürgersteigen geparkte Autos vorgehen – wie hier in der Bahnhofstraße. Foto: Reichelt

In der Bahnhofstraße, der Adolf-Kolping-Straße und der  Sézanner Straße sollen die Stellplätze durch temporäre Schilder und provisorische Markierungen neu sortiert werden. Gehwegparken soll etwa explizit nur auf einer Straßenseite erlaubt sein.

Kostenpflichtige Verwarnungen nach den Sommerferien

Ziel ist es, die Bürgersteige freizuhalten – und die Bürger schonend auf die kostenpflichtigen Verwarnungen vorzubereiten, die nach den Sommerferien fürs Falschparken verhängt werden.

Mit dem Konzept, das der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig bewilligte, reagiert die Verwaltung auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2019. Darin wurden Kommunen aufgefordert, sichere Wege für den Fußverkehr zu erhalten und auszubauen.

Bald 55 Euro fürs Gehwegparken?

Außerdem greift die Gemeinde einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, über die der Bundesrat Mitte Februar berät. Wenn das Gremium den Entwurf des Verkehrsministeriums absegnet, wovon ausgegangen wird, wird das Parken auf dem Gehweg deutlich teurer.

Statt den bisherigen 15 Euro müssen Autofahrer dann bis zu 55 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer können sogar 70 Euro fällig werden.

Parken nur auf einer Straßenseite

„Eine Duldung ist nicht möglich“, betonte in der Gemeinderatssitzung Joachim Zwirner, Leiter des Verkehrsreferats im Polizeipräsidium Karlsruhe. Gehwegparken könne höchstens auf einer Straßenseite mit Schildern explizit angeordnet werden.

Es sollen keine Stellflächen verloren gehen, sondern alles neu geordnet werden.
Joachim Zwirner, Leiter des Verkehrsreferats im Polizeipräsidium Karlsruhe

Diese Lösung schlug Zwirner etwa für die Sézanner Straße vor, in der, wie er einräumte, „ein gewisser Parkdruck vorhanden ist.“ In der Bahnhof- und der Adolf-Kolping-Straße werde indes „ohne Not“ auf dem Gehweg geparkt.

Hier könne die Parksituation problemlos durch Markierungen und Absprachen geregelt werden, „ohne dass ein Verlust an Stellflächen entsteht.“ So müssten die Bürger etwa darauf hingewiesen werden, dass sie nicht vor ihren Garagen oder Grundstückzufahrten auf Gehwegen parken dürfen.

Kontrolle ist wichtig

Vom Gemeinderat wurde das Konzept einhellig befürwortet. Wichtig sei, dass die Einhaltung der Parkverbote konsequent kontrolliert wird, betonten alle Fraktionen. Bürgermeister Elmar Himmel gab bekannt, dass drei Personen für die Kontrolle zuständig sein werden – zwei vom Gemeindevollzugsdienst und unterstützend eine neue Mitarbeiterin der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.

nach oben Zurück zum Seitenanfang