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Streit zwischen zwei Männern

Attacke mit heißem Bügeleisen in Karlsbad: Angreifer zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt

5 Jahre und 9 Monate Haft - das ist das Urteil für einen 55-jährigen Mann vor dem Gericht in Karlsruhe. Der Mann hatte einen anderen im April mit einem Bügeleisen attackiert und schwer verletzt. Vor Gericht wurde auch das Schicksal eines ehemaligen Rennfahrers erwähnt.

Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen.
Schuldspruch: Der Angeklagte muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Seine Schuld gestand er nicht ein. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Dass sein Mandant „keine Meister der Empathie“ ist, befand am Ende auch Rechtsanwalt Hannes Linke. Als Pflichtverteidiger eines 55-jährigen Mannes polnischer Herkunft hielt er vor der 4. Strafkammer am Karlsruher Landgericht sein Plädoyer. Viel konnte Linke für seinen Klienten nicht herausholen.

Dafür waren die in der Beweisaufnahme gesammelten Indizien und Beweise zu eindeutig. Außer Frage stand es für alle Prozessbeteiligen – für die, die nicht auf der Anklagebank saßen – dass der Beschuldigte zu einem heißen Bügeleisen griff und damit einen Landsmann aufs Übelste traktierte. Der Geschädigte erlitt schwere und schwerste Brandverletzungen unter anderem in Gesicht, am Bauch und im Genitalbereich.

Tatort war eine Wohnung in Karlsbad. Zugetragen hatte sich der massive Bügeleisenangriff zwischen dem 2. und 3. April. Was genau und zu welcher Tatzeit im Einzelnen geschah, ließ sich trotz intensiver Befragung der Kammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Bunk abschießend nicht mehr beantworten.

Beide Männer, das steht fest, sprachen heftig dem Alkohol zu. Während des Gelages muss es zum Streit gekommen sein. Der Angeklagte warf seinem Gegenüber vor, er hätte ihm seine Brieftasche geklaut. Der widersprach. Ob der Geschädigte nun im Schlaf oder nach Eingabe von K.o.-Tropfen regelrecht mit dem heißen Bügeleisen „platt gemacht“ wurde, konnte auch nicht endgültig geklärt werden.

Opfer wird sein ganzes Leben unter Verbrennungen leiden

Daran, dass er als eine Art Abwehr zum Bügeleisen gegriffen habe, erinnerte sich der Angeklagte. Ansonsten berief er sich auf Erinnerungslücken. Die Lücken seien allerdings kaum plausibel, befanden die Kammer, Staatsanwältin Barbara Hinz und Rechtsanwalt Jan Gier, Vertreter der Nebenklage. Der Einlassung des Angeklagten, er wollte den anderen nur etwas anbrennen, um ihn zu erschrecken, schenkte niemand im Gerichtssaal Glauben. Zumal der 55-Jährige nicht einmal, nicht zweimal, sondern öfters das Bügeleisen ansetze.

Rund 19 Prozent der Körperfläche des Opfers wurden verbrannt. Von schwersten Verbrennungen sprach die Sachverständige Kathrin Yen vom Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin (Heidelberg). Wäre der Geschädigte nicht sehr zeitnah in eine Spezialklinik eingewiesen worden, hätte er die Brandverletzungen möglicherweise nicht überlebt. Alarmiert wurden Polizei und Rettungsdienst vom Vermieterehepaar.

Zeit seines Lebens, so die Sachverständige, werde der Mann unter den Folgen der Verbrennungen leiden. Im Extremfall könnte es ihm wie Niki Lauda ergehen: „Er starb an den Spätfolgen seiner Verbrennungen – und zwar an Lungenversagen.“ Solch schwere Verbrennungen schädigten den gesamten Körper – könnten als Spätfolge zu Organversagen führen.

Der Angeklagte habe im Verlauf der Verhandlung keine Unrechtseinsicht gezeigt, befand Staatsanwältin Hinz, die unter anderem auf schwere Körperverletzung plädierte. Sie bewertete die Bügeleisenattacken als eine „lebensgefährliche Handlung“ und beantragte ein Strafmaß von sechs Jahren und sechs Monaten. Der Nebenklägervertreter folgte dem Antrag.

Rechtsanwalt Linke sah bei seinem Mandanten alkoholbedingt eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit. Er stellte keinen konkreten Antrag. Die Kammer verurteilte den Angeklagten zu fünf Jahren und neun Monaten. Der 55-Jährige forderte schließlich seinen Rechtsanwalt auf, gegen das Urteil Revision einzulegen, da er sich ungerecht behandelt fühle.

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