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Land erstattet Ausfall zum Teil

Gemeinde Malsch verzichtet auf Kita-Gebühren für Januar und Februar

Schon im ersten Lockdown im Frühjahr/Frühsommer 2020 hatte die Verwaltung Elternbeiträge erstattet. Nun greifen wieder ähnliche Regeln wie damals.

Die Kinder einer Kindergrippe sitzen im Rahmen der Notbetreuung während des Mittagessens an einem Tisch. (zu dpa ««Bauchgrummeln ist dabei» - Kitas in Sachsen vor dem Neustart») +++ dpa-Bildfunk +++
Keine Betreuung, keine Kosten: Weil Kindergärten und Kitas im Januar und Februar bis auf eine Woche geschlossen waren, erlässt die Gemeinde Malsch die Elternbeiträge für diese beiden Monate. Foto: Sebastian Kahnert picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Weil im Januar und Februar wegen des Lockdowns keine reguläre Kinderbetreuung möglich war, erlässt die Gemeinde die Elternbeiträge für die beiden Monate.

Dafür hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig ausgesprochen. Die Gebühren für die zweite Dezemberwoche, in der Kitas geschlossen waren, werden mit denen der letzten Februarwoche verrechnet, in denen sie wieder öffnen konnten.

Der Lockdown in den Kindergärten dauerte vom 16. Dezember bis 22. Februar.

Gebühren für Notbetreuung je nach Betreuungszeit

Die Kosten für die erweiterte Notbetreuung ab 11. Januar 2021 werden tageweise berechnet und bemessen sich nach der tatsächlichen Betreuungszeit.

Die gleiche Regelung soll für einen künftigen, gegebenenfalls reduzierten Regelbetrieb gelten. Essensgelder werden erst wieder erhoben, wenn tatsächlich Essen angeboten wird.

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Gebührenerlass auch in kirchlichen Betreuungseinrichtungen

In den Kinderbetreuungseinrichtungen der Evangelischen Kirche wurden die Elternbeiträge für Januar und Februar 2021 ebenfalls ausgesetzt, teilt die Gemeinde mit.

Die Kitas in katholischer Trägerschaft hätten den Monat Januar 2021 abgebucht und den Februar 2021 ausgesetzt. Die bezahlten Beiträge für Januar würden dort jedoch, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, mit dem nächsten Fälligkeitseinzug verrechnet.

Insgesamt gibt es in Malsch sieben Kitas und Kindergärten, vier davon sind in kommunaler Hand.

Der Gebührenverzicht beläuft sich nach Angaben der Verwaltung auf insgesamt rund 200.000 Euro. Das Land habe sich bereit erklärt, 80 Prozent der Kosten zu übernehmen, damit blieben bei der Gemeinde noch 40.000 Euro hängen.

Durch die Gebühren in Höhe von 15.300 Euro, die für die erweiterte Notbetreuung ab 11. Januar erhoben werden, reduzieren sich die Kosten, die der Gemeinde insgesamt durch den Erlass der Elternbeiträge entstehen, auf rund 24.700 Euro.

Erster Gebührenerlass im April bis Juni 2020

Von den Gemeinderäten wurde die vorgeschlagene Regelung einhellig als fair und gut empfunden. Bereits während des ersten Corona-Lockdowns hatte die Gemeinde die Gebühren für die Kinderbetreuung von April bis Juni erlassen. Für Notbetreuung und reduzierten Regelbetrieb wurden damals wie jetzt auch tageweise Gebühren erhoben.

Der Gebührenverzicht belief sich damals auf insgesamt rund 300.000 Euro, abzüglich der Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 190.000 Euro verblieben bei der Gemeinde Kosten von 110.000 Euro.

Gemeinderat: Keine Erhöhung der Elternbeiträge in Corona-Zeiten

Eine Erhöhung der Elternbeiträge zum Januar 2021 hatte der Gemeinderat im Herbst 2020 abgelehnt. Die Gemeindeverwaltung hatte vorgeschlagen, sie um durchschnittlich 1,9 Prozent oder um drei Prozent zu steigern, um einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen.

Die Mehrheit des Gemeinderats sah einen mögliche Erhöhung aber als schlechtes Signal gegenüber Eltern, die in der Corona-Pandemie ohnehin schon stark belastet seien.

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