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Nachverdichtung

Neuer Anlauf beim Malscher Baugebiet Florianstraße/Neuwiesenstraße

Achteinhalb Jahre lang hat es mit der Umsetzung nicht geklappt, jetzt will die Gemeinde einen neuen Anlauf wagen. 36 Wohneinheiten könnten in dem Gebiet entstehen.

Baugebiet: In der Florianstraße und der angrenzenden Neuwiesenstraße soll auf den vorhandenen freien Flächen Wohnraum geschaffen werden.
Baugebiet: In der Florianstraße und der angrenzenden Neuwiesenstraße soll auf den vorhandenen freien Flächen Wohnraum geschaffen werden. Foto: Julia Trauden

Soll das Projekt beerdigt oder ein neuer Anlauf unternommen werden? Vor dieser Richtungsentscheidung stand jetzt der Malscher Gemeinderat. Es ging um den Bebauungsplanentwurf Florianstraße/Neuwiesenstraße - 36 Wohneinheiten könnten dort durch Nachverdichtung entstehen.

2012 war zum ersten Mal ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst worden, dann stockte das Verfahren immer wieder, weil man bei bestimmten Punkten nicht zusammenfand.

Ein Knackpunkt war die Nutzung: Die Verwaltung plädierte dafür, ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen, die CDU bevorzugte ein „Dorfgebiet“, das auch zusätzliche landwirtschaftliche Aktivitäten zulässt und einen niedrigeren Lärm-Schwellenwert aufweist.

Wer zahlt für die Lärmschutzwand?

Damit zusammen hängt der zweite Knackpunkt: eine Lärmschutzwand, die die Bewohner vom Lärm des Bauhofs und der Feuerwehr abschirmen soll. Diskutiert wurde über die Frage, ob man die Wand unbedingt braucht, und wenn ja, wer an den Kosten beteiligt wird: nur die, die in ihrer Nähe der Wand wohnen und damit vom Schallschutz profitieren oder auch die restlichen Bürger des Wohngebietes?

Damit unsere Jugend nicht gezwungen wird, ihr Glück außerhalb von Malsch zu suchen.
Hermann Geiger CDU-Fraktion

Die derzeitigen Pläne der Verwaltung sehen die Aufteilung des Wohngebietes in Cluster vor, erläuterte Klaus Litzow in der Gemeinderatssitzung, und nur das Cluster, das in der Nähe der drei bis vier Meter hohen Wand liege, solle an ihren Kosten beteiligt werden. Im November 2018 wurden diese auf rund 75.000 Euro geschätzt.

Die restlichen Anlieger, so Litzow weiter, würden lediglich an den Erschließungskosten für die Wohnbebauung beteiligt, wie dies in einem Neubaugebiet üblich ist. Allerdings gelte: Wer schon einmal an den Erschließungskosten für ein Wohngebiet beteiligt wurde, darf dafür nicht noch einmal herangezogen werden.

Blick in eine Straß, an die eine Wiese angrenzt. Im Hintergrund sieht man ein weißes Gebäude, das ist die Feuerwehr.
Viel Platz im Grünen: Im Bereich Florianstraße gibt es noch viel Raum für Wohneinheiten. Ein Problem ist die Lärmbelästigung durch den angrenzenden Bauhof und die Feuerwehr (weißes Gebäude rechts). Als Lärmschutz soll eine Wand aufgebaut werden. Foto: Julia Trauden

Ausweisung als Wohngebiet statt als Dorfgebiet

Ausgewiesen wird das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet und nicht als Dorfgebiet. Das ermöglicht die Einrichtung von 36 statt nur von 18 Wohneinheiten, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Nachdem die Situation zuletzt verfahren war, scheinen die Gemeinderäte sich jetzt einig zu sein, dass bei allen Zweifeln und Einwänden ein Ziel Vorrang haben sollte: Wohnraum zu schaffen. „Damit unsere Jugend nicht gezwungen wird, ihr Glück außerhalb von Malsch zu suchen“ stimme die CDU der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zu, begründete Hermann Geiger.

50.000 Euro wurden schon ausgegeben

Werner Scherer (Freie Wähler) betonte auch mit Blick auf die bereits ausgegebene Summe von knapp 50.000 Euro in dem Bebauungsplanverfahren, dass ein weiteres Abwarten nicht in Frage komme. „Wir haben uns bei der Erstellung dieses Bebauungsplans nicht mit Ruhm bekleckert“, resümierte er.

„Eine Bebauung an der Stelle wird sowieso kommen“, sagte Karlheinz Becher (BfU/Grüne), und da halte er eine „innere Bereichsbebauung für am besten geeignet“. Auch die SPD befand, dass Eile geboten ist: „Bevor uns die Zeit davon läuft“, sagte Thomas Schick, solle man das Verfahren nun Reaktivieren.

Bis der nächste Verfahrensschritt passiere, werde es aber vermutlich noch bis zum Jahreswechsel dauern, erklärte Klaus Litzow. Das veraltete artenschutzrechtliche Gutachten müsse noch einmal angepasst werden.

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