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Gaststätte ist nicht Erstwunsch

Schützengesellschaft Malsch soll nach Brand 2018 wiederaufgebaut werden

Der Wiederaufbau bei der Schützengesellschaft Malsch soll nach dem Brand im Februar 2018 konkret werden. Die Pläne waren jetzt Thema im Technischen Ausschuss (TA) des Gemeinderats.

Durch Brand zerstörtes Gebäude
Die Vereinsgebäude der Schützengesellschaft Malsch wurden bei einem Brand 2018 zerstört. Foto: Sabine Röwer

2018 waren nach einem technischen Defekt die vereinseigene Gaststätte sowie der 50-Meter-Schießstand abgebrannt. Seither traten einige Mitglieder aus, da sie keine Trainingsmöglichkeit mehr hatten. Die Einnahmen sanken zugleich, da Veranstaltungen abgesagt werden mussten.

Aufgrund von Corona hätten sich das Regeln des Versicherungsschadens sowie Planung des Neuaufbaus hingezogen. Wie jetzt klar sei, ersetze die Versicherung den Schaden an der Gaststätte.

Für den Wiederaufbau des Schützenhauses stellte der Verein eine Bauvoranfrage im Ausschuss. Dieser stimmte das Gremium ebenso zu wie der alternativen Variante des Baus einer Bogenschießhalle. „Wir sind daran interessiert, dass die Schützengesellschaft wieder unter ein Dach kommt“, erklärte Hermann Geiger (CDU).

Genehmigung vom Landratsamt steht noch aus

Der Ausschuss stimmte zu, die Genehmigung durch das Landratsamt steht noch aus. Diese wird im November erwartet. Dies sei laut Klaus Litzow vom Malscher Bauamt gar nicht so selbstverständlich, da das Vereinsgelände im Waldgebiet liegt.

Oberschützenmeister Peter Kunz erklärte auf BNN-Anfrage, dass er den Betrieb einer Gaststätte kritisch sehe. Er habe Bedenken, ob sich ein zusätzlicher Gaststättenbetrieb in Malsch überhaupt rechnen kann. Außerdem sei die Gastronomie eher eine Belastung. Was jedoch dringend benötigt werde, sei ein zusätzlicher Raum für die Bogenschützen. Außerdem könnten im anvisierten Gebäude aus Holz die Druckluftschützen schießen. Die Idee sei zudem, dass die Halle von anderen Malscher Vereinen für das Betreiben von Sportarten genutzt werden könnte.

Sollte das Landratsamt den Betrieb einer Gaststätte nicht genehmigen, würde der Verein die Sporthalle bauen, die ihm ohnehin lieber wäre. Wird die Gaststätte nicht genehmigt, wäre die Alternative für die Versicherung in Ordnung, so Kunz. Kommt grünes Licht für die Gaststätte, werde der Verein entscheiden, ob er doch einen Betreiber sucht oder sich über eine spätere Umnutzung Gedanken macht.

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