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Brandstiftung oder versuchter Mord?

Urteil erwartet im Prozess um Brandanschlag auf Schwiegersohn in Malsch

Warum setzt ein Senior Haus und Schwiegersohn in Flammen? Die Tat im Frühjahr in Malsch im Kreis Karlsruhe sorgte über die Region hinaus für Aufsehen. Welche Strafe bekommt der Rentner?

Der 88-jährige Angeklagte (links) wartet im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe zusammen mit seinem Anwalt Michael Storz auf den Verhandlungsbeginn.
Ein Senior aus Malsch (links) hat seinen Schwiegersohn und dessen Haus angezündet. Im Prozess gegen ihn wird jetzt das Urteil erwartet. Foto: Uli Deck/dpa

Im Prozess um den Brandanschlag auf seinen Schwiegersohn und dessen Haus wird an diesem Dienstag das Urteil gegen einen 88-Jährigen erwartet.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht Karlsruhe eine Freiheitsstrafe von acht Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung gefordert.

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren. Den Vorwürfen nach hat der Deutsche im März zunächst die Terrasse eines Mehrfamilienhauses in Malsch mit einem Brandbeschleuniger übergossen und dann den Schwiegersohn.

Wollte der Senior seinen Schwiegersohn töten?

Mit einem Streichholz setzte er den Mann und die Terrasse in Brand. Das damals 60 Jahre alte Opfer habe Brandverletzungen an beiden Händen und Armen erlitten. Der Schaden am Gebäude beträgt den Angaben nach etwa 1,4 Millionen Euro. Zum Prozessauftakt hatte der Senior gesagt: „Ich wollte niemanden töten, das war nicht meine Absicht.“

Er habe nach finanziellen Streitigkeiten mit seiner Tochter und dem Schwiegersohn nur ein Zeichen setzen wollen, dass es so nicht weitergehe. Ziel sei gewesen, eine Scheibe anzuzünden - nicht aber das Haus und den Schwiegersohn.

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