Die Satzung zur Hundesteuer in der Gemeinde Marxzell ist über 25 Jahre alt. Außer einzelnen Anpassungen in der Höhe der Hundesteuer, zuletzt vor elf Jahren, blieb sie unverändert.
Laut Vorschlag der Verwaltung sollte die Höhe der Hundesteuer unverändert bleiben, Harald Becht (Freie Wähler) stellte den Antrag, sie zu erhöhen.
Dem hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nun zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2022 beträgt die Hundesteuer für den Ersthund demnach 96 Euro, für den Zweithund 192 Euro pro Jahr. Bisher lag die Steuer bei 84 Euro (Ersthund) und 168 Euro (Zweithund).
„Im zweiten Halbjahr werden wir alle Hunde in der Gemeinde erfassen, damit wir zum Beginn des neuen Jahres die entsprechenden Steuerbescheide verschicken können“, so Kämmerer Jürgen Germann.
Bis zu 288 Euro pro Jahr für Zwingerhunde
Für sogenannte Zwingerhunde, also Hunde, die zur Zucht eingesetzt werden, werden jetzt 288 Euro pro Jahr fällig. Neu aufgenommen wird zudem eine Hundesteuer für Kampfhunde, die bei 480 Euro pro Jahr für das erste Tier liegt, das einer zu den Kampfhunden zählenden Rasse gehört. Beim zweiten Kampfhund erhöht sich die Steuer auf das Doppelte.
„Wir werden alle Hundehalter abfragen, zu welcher Rasse ihr Hund gehört“, informierte Germann. Nicht folgen wollte das Gremium der Anregung von Norbert Waas (MP), das Ausführen von Kampfhunden auf dem Gemeindegebiet komplett zu untersagen. „Eine Leinenpflicht und ein Maulkorb sollten ausreichen“, so Jürgen Mäurer (FW).
Ebenfalls neu aufgenommen in die Satzung wird die Befreiung von der Hundesteuer für sogenannte Nachsuchenhunde nach dem Landesjagdgesetz. Deren Aufgabe ist das Aufspüren von angeschossenem Wild.