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Wegen eines Formfehlers

Kita-Gebühren in Marxzell werden vorerst doch nicht erhöht

Die Rechtsaufsicht im Landratsamt hat beanstandet, dass der Gebührenerhöhung keine vollständige Kalkulation zugrunde liege. Die Erhöhung ist damit aber nicht vom Tisch – die Gemeinde muss nur nachbessern.

Kinder sitzen im Rahmen der Notbetreuung in einem Kindergarten während des Mittagessens an einem Tisch und sind in einem Spiegel zu sehen.. (zu dpa ««Bauchgrummeln ist dabei» - Kitas in Sachsen vor dem Neustart») +++ dpa-Bildfunk +++
Die Kosten bleiben gleich: Die Kindergartengebühren in Marxzell werden nicht, wie geplant, im April erhöht. Foto: Sebastian Kahnert picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Eigentlich sollten die Kita-Gebühren in Marxzell zum 1. April ansteigen – wegen eines Formfehlers bleibt nun aber doch erst einmal alles beim Alten.

Der Fehler findet sich in der Neufassung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für kommunale Kindertageseinrichtungen, die der Gemeinderat am 25. Januar beschlossen hat.

Die Neufassung könne daher „nicht Grundlage für eine rechtmäßige Gebührenerhöhung sein“, schreibt die Gemeinde in einem Brief an die Eltern.

Fehlende Kalkulation

Die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Karlsruhe habe hauptsächlich beanstandet, dass der Gebührenerhöhung keine Kalkulation zugrunde liege, erklärt auf BNN-Nachfrage Patricia Link, die bei der Gemeinde Marxzell für die Kindergärten und Schulen zuständig ist.

Bei der Gebührenerhöhung habe man sich, wie in der Vergangenheit, an den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände (Gemeindetag- und Städtetag) sowie der Kirchen zur Festsetzung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen orientiert.

Warum die Rechtsaufsicht in der Vergangenheit die fehlende Kalkulation nicht beanstandet habe, konnte Link nicht sagen.

Gemeinde orientiert sich an Empfehlungen der Landesverbände

Die Gebührenempfehlungen der Landesverbände und Kirchen basieren unter anderem auf Anpassungen in der Bezahlung von Kita-Personal. Ziel ist ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Die Gebühren für die Betreuung in der verlängerten Öffnungszeit für Kinder über drei Jahre sollten zum April eigentlich von 138 Euro auf 147 Euro pro Monat ansteigen, für Kinder unter drei Jahre von 242 auf 261 Euro pro Monat.

In der Ganztagsbetreuung sollten für über Dreijährige 280 Euro statt 248 Euro anfallen, für unter Dreijährige 473 Euro statt 434 Euro. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung je nach Alter und Betreuungsform zwischen 6,5 und 12,9 Prozent. Für jedes weitere Kind sind die Gebühren jedoch niedriger.

Neuer Gemeinderatsbeschluss noch vor der Sommerpause

In der Gemeinde Marxzell gibt es zwei katholische Kindergärten (Sankt Franziskus in Burbach und Sankt Maria in Schielberg) und eine kommunale Kindertagesstätte in Pfaffenrot (Sankt Raphael).

Für eine Erhöhung der Gebühren ist nun ein erneuter Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Ziel sei es, so Patricia Link, „das vor der Sommerpause hinzukriegen“.

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