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Beschlüsse

Bürgermeisterwahl in Marxzell: Es bleibt beim Termin am 1. Oktober

Der Gemeinderat Marxzell befasst sich erneut mit dem Prozedere für die Bürgermeisterwahl. Die Regularien haben sich geändert.

Hand wirf Zettel in Wahlurne
Die Bürger in Marxzell dürfen am 1. Oktober einen neuen Bürgermeister wählen. Foto: Jan Woitas/dpa

Ende März wurden im baden-württembergischen Landtag Änderungen der gesetzlichen Vorschriften bei Kommunal- und Bürgermeisterwahlen beschlossen.

„Es hat zwar keine Auswirkungen auf die Fristen und den Zeitpunkt der Bürgermeisterwahl in Marxzell, dennoch müssen wir die dazu bereits getroffenen Beschlüsse zunächst aufheben und dann neu fassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein“, erläuterte die Marxzeller Hauptamtsleiterin Nastassja Di Mauro in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Wie berichtet, hatte das Gremium das Prozedere für die Bürgermeisterwahl bereits in der Februasitzung beschlossen.

Laut dem neuen Beschluss bleibt es beim Termin 1. Oktober, an dem die Marxzeller zum Urnengang für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin aufgerufen sind. Eine mögliche Stichwahl soll zwei Wochen später, am 15. Oktober, sein. Die erste Wahlperiode der amtierenden Bürgermeisterin Sabrina Eisele (CDU) endet am 31. Dezember, sie wird bekanntlich erneut zur Wahl antreten.

Stelle wird im Staatsanzeiger ausgeschrieben

Die Stelle wird am 30. Juni im baden-württembergischen Staatsanzeiger ausgeschrieben, ein Tag später beginnt die Bewerbungsfrist, die am 4. September um 18 Uhr endet. Der Gemeinderat beschloss auf Antrag der Fraktion Marxzell plus, in den Ausschreibungstext auch die Besoldungsgruppe mit aufzunehmen.

Wiederholt wurde der Beschluss, die Festlegung der Termine und den Ablauf der Kandidatenvorstellung erst zu treffen, wenn die Anzahl der Bewerber feststeht.

Ebenfalls gleich bleiben die Regelungen zur Plakatierung. Demnach wird die maximale Anzahl der Plakate pro Bewerber oder Bewerberin auf 16 festgesetzt, sie dürfen erst vier Wochen vor der Bürgermeisterwahl aufgehängt werden und bis drei Tage nach der Wahl sowie für die Kandidaten einer möglichen Stichwahl hängen bleiben.

Keine Auswirkungen hat die Gesetzesänderung auf die Besetzung des Gemeindewahlausschusses. „Hier bleiben die getroffenen Beschlüsse bestehen, müssen nicht neu gefasst werden“, erklärte Nastassja Di Mauro in der Gemeinderatssitzung.

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