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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Maskenpflicht beschäftigt Ettlinger Pflegeheime mehr als Impfnachweise

Seit 1. Oktober gilt man nur noch mit Booster als vollständig immunisiert. Angestellte von Pflegeheimen und Kliniken im Südwesten müssen die dritte Impfung aber nicht nachweisen. Eine Erleichterung?

Zwei Pflegerinnen schieben Patienten mit Rollstühlen auf einem Flur in einem Krankenhaus.
Kein Impfnachweis, dafür aber Maskenpflicht: Die Vorgaben zum Infektionsschutz in Pflegeheimen und Kliniken wurden zum 1. Oktober geändert. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

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