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Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

Prozess am Amtsgericht: 23-Jähriger hat in Waldbronn Drogen an Jugendliche verkauft

Ein 23 Jahre alter Mann aus Waldbronn musste sich am Dienstag wegen Verkaufs von Drogen vor dem Amtsgericht verantworten. Er erhielt eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung.

ILLUSTRATION - Die gestellte Szene vom 13.12.2016 zeigt zwei Männer bei der Übergabe eines Tütchen Marihuanas auf einer Straße in Bremen. Die Bremer Polizei stellt am 14.12. eine neue _Regionale Eingreif- und Ermittlungsgruppe Straßendeal_ (REEG) vor. Mit der REEG soll der offene, sichtbare Drogenverkauf bekämpft werden. Foto: Ingo Wagner/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
Gestellte Szene von der Übergabe eines Tütchen Marihuanas auf einer Straße: Einen 23-Jährigen aus Waldbronn verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe wegen gewerblichen Handels. Foto: Ingo Wagner/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit Foto: Ingo Wagner/dpa

Ein 23 Jahre alter Waldbronner musste sich am Dienstagmorgen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Handels mit Haschisch und Marihuana vor dem Amtsgericht Karlsruhe verantworten. Dem Ende 2015 nach Deutschland geflüchteten Mann aus Syrien wurde laut der vom Staatsanwalt Mirko Heim vorgelesenen Anklageschrift vorgeworfen, gewerbsmäßig im Zeitraum von Juli 2017 bis Februar 2019 Drogen insbesondere auch an unter 18-Jährige verkauft zu haben. In einem Fall war es sogar ein 15-jähriger Kunde.

Der 23-Jährige, der vor Beginn seiner seit zwei Jahren laufenden Ausbildung eine Sprachförderungsklasse im Ettlinger Berufsschulzentrum besucht hatte, stellte die Kontakte zu an Marihuana und Haschisch interessierten Schülern und Auszubildenden über WhatsApp her. Einige von ihnen hatte er vermutlich über eine Sprachprüfung kennengelernt, sie stammten vorwiegend aus dem osteuropäischen Raum. Die Zeugenaussagen einiger Kunden vor Gericht wurden von einer rumänischen Dolmetscherin übersetzt.

Polizei fotografierte bei Übergabe der Ware

Die Übergabe der Drogen fand in seiner Wohnung in Busenbach statt, wo die Polizei auch die Übergabe zwischen dem 23-Jährigen und seinen Kunden beobachtete und fotografierte. So war es auch nicht verwunderlich, dass zum Auftakt der Verhandlung Rechtsanwältin Alexandra Engelhardt für ihren Mandanten zumindest die erste von über 70 vorgeworfenen Taten einräumte. Die lange Liste an Tatvorwürfen wegen Handels mit Betäubungsmitteln sei etwas übertrieben, sprach die Rechtsanwältin für ihren Mandanten. Nicht bei allen auf den beiden Telefonen des 23-Jährigen eingegangenen Kaufwünschen sei es zum Abschluss gekommen. Bei manchen liege nicht einmal ein Versuch vor, weil die Ware gar nicht vorrätig gewesen sei.

Angeklagter hat subsidiären Schutz

Richter Hofmann, Vorsitzender des Schöffengerichts, fragte zum Verhandlungsauftakt auch nach dem Aufenthaltsstatuts des jungen Mannes. Seine Aufenthaltserlaubnis sei aktuell auf zwei Jahre befristet, er genieße subsidiären Schutz, so die Antwort des 23-Jährigen.

Bevor er 2015 nach Deutschland gekommen sei, habe er nach der Flucht aus seiner syrischen Heimatstadt im Libanon gelebt. Zu den vorgetragenen Tatvorwürfen machte er zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Seine Anwältin schloss aber nicht aus, dass der 23-Jährige zu einem späteren Zeitpunkt der Verhandlung aussagen werde.

95 Taten sollten behandelt werden

Eigentlich sollten insgesamt 95 Taten in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz behandelt werden, aber etwas mehr als 20 wurden ausgeklammert, weil sie noch unter das Jugendstrafrecht fielen. Einem entsprechenden Vorgehen auf Vorschlag des Schöffengerichts stimmten Staatsanwalt und Verteidigerin zu. Die Einvernahme von vielen meist jungen Kunden des Angeklagten zog sich vom Morgen bis zum Nachmittag hin. Nach Ende der Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung verurteilte das Gericht den 23-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Auch Besitz von Drogen spielte beim Urteil eine Rolle

Dabei fiel bei dem Urteil ins Gewicht, so Matthias Hörster, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, dass der Angeklagte in 15 Fällen die Drogen an Minderjährige abgegeben hat. Einschlägig bei der Tatbewertung nach dem Betäubungsmittelgesetz war auch „der Besitz einer nicht geringen Menge Drogen“. Hier ist eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen, wobei sich das Strafmaß an den Umständen orientiert. Ausschlaggebend ist, dass die Höhe des THC-Gehalts (Wirkstoff der Droge) im Cannabis bei mindestens 7,5 Gramm liegt und es um einen gewerblichen Handel geht. Beides bejahte das Gericht.

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