„Sind aufgefordert, uns zurückzuhalten“, sagt der Leiter des Ettlinger Polizeireviers Gunther Lipp in Bezug auf die „Spaziergänger“ und das Versammlungsrecht.
Seit wann registriert die Polizei „Spaziergänge“ gegen Corona-Maßnahmen in Ettlingen?
LippVersammlungen oder versammlungsähnliche Zusammenkünfte gegen die beschlossenen Maßnahmen sind keine neue Erscheinung. Bereits 2021 fanden in Ettlingen vereinzelt sogenannte „Lichtermahnwachen“ im Umfeld des Rathauses statt. Wir registrieren hier seit Mitte Dezember vereinzelt Gruppierungen und Einzelpersonen in der Innenstadt, teilweise mit Lichtern oder Kerzen. Uns ist bekannt, dass in den sozialen Medien hierzu aufgerufen wird. Da jedoch keine versammlungsrechtliche Anmeldung erfolgt, besteht die Möglichkeit, dass die Personen von uns schlicht und ergreifend nicht als „Spaziergänger“ erkannt werden.
Wie groß sind die Gruppen jeweils und wie setzen sie sich aus Sicht der Polizei zusammen?
LippBislang konnten wir Einzelpersonen und vereinzelte Kleingruppen feststellen, welche zu dieser Gruppierung gehören könnten. Da sich die Personen nicht als „eine“ Versammlung sehen, ist die Unterscheidung „Versammlungsteilnehmer“ oder „Kunde des Einzelhandels“ oft nicht möglich. Hinzu kommt, dass die Personen auf Ansprache oft abstreiten, an einer Versammlung teilnehmen zu wollen und sich sehr rasch entfernen.
Der Organisator der Mahnwachen gegen die „Spaziergänge“ kritisiert, dass die Polizei am Montag, 10. Januar, nicht eingeschritten sei.
LippWir gehen natürlich jedem Hinweis nach und haben auch auf den Anruf von Herrn Jörg Rupp reagiert. Die eingesetzten Kräfte konnten vor Ort lediglich Personengruppen von bis zu vier Personen feststellen, die sich coronakonform verhielten. Eine Menschenmasse, die den Anschein einer Versammlung erweckte, war nicht vorhanden. Da die erforderlichen Abstände zwischen den Personen eingehalten und teilweise auch Mund-Nasen-Schutz getragen wurde, war eine polizeilichen Intervention zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.
Wie soll künftig mit Blick auf weitere „Spaziergänge“ vonseiten der Polizei agiert werden?
LippDas Versammlungsrecht ist ein hohes Gut. Wir als Polizei sind aufgefordert, uns bei Versammlungen mit Maßnahmen zurückzuhalten und nur einzuschreiten, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sind wir in ständigem Austausch mit der Versammlungsbehörde der Stadt. Wir werden die „Spaziergänge“ im Auge behalten und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen konsequent einschreiten.