Am Donnerstagabend hatte das Landesgesundheitsamt (LGA) einen sprunghaften Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz von 77 auf 104 gemeldet, jedoch darauf hingewiesen, dass diese Daten noch geprüft werden müssten.
Doppelmeldungen durch Software-Umstellung
Laut Landratsamt Calw war es nämlich fälschlicherweise zu Doppelmeldungen an das LGA gekommen. Ursache ist nach Angaben der Behörde eine Umstellung der Software zur digitalen Kontaktnachverfolgung im Landratsamt, die diese Woche vorgenommen wurde.
Entscheidend für weitere Öffnungsschritte seien die Meldungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) am Freitagmorgen. Das RKI gab einen Inzidenzwert von 99,2 für den Landkreis Calw bekannt.
Den doch sprunghaften Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz von 77 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Vortag auf 99 erklärt eine Sprecherin des Landratsamtes am Freitagvormittag damit, dass noch weitere Datensätze auf Doppelmeldungen geprüft werden müssen, der RKI-Wert also noch nicht gänzlich bereinigt ist.
Mit der RKI-Meldung ist jedenfalls bestätigt, dass die Inzidenz im Landkreis Calw an fünf Werktagen in Folge unter 100 lag. Öffnungen, etwa von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, sind somit ab Sonntag möglich.
Das gilt für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel
Restaurants und Cafés dürfen dann im Innen- und Außenbereich zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. Jeder Gast muss einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen, alternativ reicht auch ein Nachweis über vollständigen Impfschutz beziehungsweise eine überstandene Corona-Infektion. Die Kontaktdaten der Kunden müssen dokumentiert werden.
Geschäfte dürfen wieder „Click&Meet“ anbieten – entweder für einen Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche mit Voranmeldung ohne Testkonzept oder für zwei Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche ohne Voranmeldung mit Testkonzept.
Ebenso dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- oder Nagelstudios wieder ohne vorherige Testpflicht öffnen. Bedingung ist hier die vorherige Terminbuchung sowie das Tragen einer medizinischen Maske aller Beteiligten während des gesamten Aufenthaltes.
In Hotels, auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen sind wieder touristische Übernachtungen möglich. Auch hier müssen Gäste einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Corona-Tests müssen alle drei Tage erneuert werden.
Das gilt für private Treffen und die Schulen
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird aufgehoben.
Für die Schulen gilt weiterhin Testpflicht und Wechselunterricht, sofern dies unter Wahrung des Mindestabstands möglich ist. Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und die Schulkindergärten können zum Präsenzunterricht zurückkehren.