Zugegeben, ans Baden, wohlgemerkt im Freien, dürften derzeit die wenigsten denken. Freibäder und Baggerseen können im Moment in aller Ruhe vor sich hin dümpeln – gleiches gilt für Pools etwa in Schrebergärten Gärten oder direkt beim eigenen Haus. Das mit den Pools freilich ist so eine Sache. Nebenbei: Baurechtlich gibt es den Begriff Pool nicht, sagt Martina Fischer von der Baurechtsbehörde der Stadt Rheinstetten. Die zuständigen Behörden sprechen von „Wasserbecken“.
Noch sind viele dieser Wasserbecken gut gefüllt, verbunden mit der Hoffnung, dass der Sommer vielleicht für kurze Zeit wieder zurückkehrt. Wie ist es aber um solche Wasserbecken bestellt? Was muss beachtet werden? Oh ja, auch für Wasserbecken gibt es in Deutschland relativ klare Vorgaben. Was geschieht mit dem „Poolwasser“, das nicht mehr gebraucht wird? Die BNN fragten nach.
Pools bis 100 Kubik bedürfen keiner Baugenehmigung
Baurechtlich handelt es sich bei einem Wasser- respektive Schwimmbecken um eine Nebenanlage. Bis zu einer Beckengröße von 100 Kubikmetern kann so ein Becken verfahrensfrei (also ohne Baugenehmigungsverfahren) errichtet werden, heißt es in der Landesbauordnung.
Allerdings, ergänzt Ruben Langer vom Ettlinger Bauordnungsamt, müssten auch verfahrensfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Entscheidend sei hierbei der Bebauungsplan. Kurzum: Einmal abgesehen von kleinen Planschbecken, ist es durchaus sinnvoll, im Falle eines größeren „Wasserbeckens“, zum Beispiel im Vorgarten, sich zu erkundigen, was geht und was nicht. Es sei schon empfehlenswert, sich vor dem Einbau eines Wasserbeckens beim zuständigen Amt darüber zu informieren, rät Baurechtsbehörden-Mitarbeiterin Fischer.
Es hat vermehrt Anfragen von Angrenzern gegeben, die sich durch den Lärm von Pumpen und Badegeräuschen beeinträchtigt fühltenMartina Fischer, Baurechtsbehörde Rheinstetten
100 Kubikmeter Wasser, eben die Grenze ohne Baugenehmigungsverfahren einen Pool aufzustellen, ist eine Menge „Holz“. Zum Vergleich: In eine normale Badewanne passen um die 200 Liter Wasser rein – das entspricht 0,2 Kubikmeter. Da lässt sich leicht ausrechnen, welche Mengen in so ein 100-Kubikmeter-Teil fließen.
Wasserbecken in dieser und ab dieser Größenordnung benötigen zumeist Umwälzpumpen. Und die sind nicht unbedingt leise. Das kann Nachbarn auf den Plan rufen, genauso wie das fröhliche, unüberhörbare Planschen tagsüber. In Rheinstetten hat es nach Fischers Auskunft in diesem Sommer tatsächlich vermehrt Anfragen „von Angrenzern gegeben, die sich durch den Lärm von Pumpen und Badegeräuschen beeinträchtigt fühlten“.
Baubehörden sehen keinen Nachfrage-Boom
Den subjektiven Eindruck, es befinden sich möglicherweise mehr (größere) Wasserbecken auf privaten Grundstücken als vor geraumer Zeit, können weder Fischer noch Langer bestätigen. Ob die Zahl „illegal aufgestellter Pools“ sich erhöht habe, lässt sich ebenso wenig abschließend beantworten. Entsprechende Kontrollen, war aus den Amtsstuben zu hören, gebe es nicht. Es sei denn, es würde eine Anzeige zu Rechtsverstößen vorliegen. „Dem gehen wir natürlich nach“, beteuert Fischer.
Wie gesagt: 100 Kubikmeter Wasser und mehr für ein Planschvergnügen sind kein Pappenstiel. Wie viele Mengen an Wasser nun aber für den Poolbetrieb einen Sommer lang genutzt werden, kann man laut dem Geschäftsführer der Ettlinger Stadtwerke, Eberhard Oehler, nicht feststellen. Bedarf, mit Vorgaben von Behördenseite den Wasserverbrauch, etwa auch für Pools, nachhaltig einzuschränken, macht er „mittelfristig“ für die Region Ettlingen nicht aus. Die Trinkwasserversorgung von Ettlingen fußt auf gewaltigen Grundwasservorkommen.
Deutlicher Rückgang von Quellwasser
Anders sieht es bei der Wasserversorgung aus, bei der Quellen eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Von einem teilweise deutlichen Rückgang der Quellschüttungen, bedingt durch immer weniger Niederschläge, spricht Oehler in diesem Zusammenhang. Über kurz oder lang dürften das vor allem Höhenorte mit Anschluss an Quellen zu spüren bekommen. Für den Stadtwerke-Chef steht es außer Frage, dass sich gerade dieses Thema nicht mehr verharmlosen lasse – der Klimawandel lässt grüßen.
Am Ende freilich muss – und kann das auch noch – jeder selbst entscheiden, wie viel Wasser er an heißen Tagen zum Planschen und Kühlen denkt, ge- und damit verbrauchen zu müssen. Deutlich weniger Spielraum indes gibt es bei der Entsorgung des Poolwassers. In der Regel, so Langer, könne das Wasser über die Kanalisation abgeleitet werden. Dabei müsse man jedoch Grenzwerte, besonders für Chlor, einhalten.
Für Chlor liege der Wert in Ettlingen bei fünf Milligramm pro Liter. Gegebenenfalls müsse das Wasser vorbehandelt werden. Also nicht einfach wegschütten. Denn eins ist sicher: Das Wasser kommt in irgendeiner Form irgendwann wieder zurück.