Fasching, Fasnet oder Karneval fielen in diesem Jahr aus – die Fastenzeit gibt es aber trotzdem. Die österliche Bußzeit ist eine 40 Tage dauernde Vorbereitung auf Ostern.
Von Aschermittwoch bis Gründonnerstag geht es darum, sich zu besinnen und Buße zu tun.
Die Gläubigen sollen in der Fastenzeit als äußeres Zeichen von Buße und Besinnung auf beliebte Dinge verzichten – etwa auf Schokolade, Alkohol oder auf Fleisch. Nachfolgend vier Fakten zur Fastenzeit.
„Herrgottsb’scheißerle“
Über die Erfindung der Maultaschen gibt es verschiedene Legenden und Anekdoten. Diese hier ist aber eindeutig die schönste, weshalb sie nicht nur vom Kloster Maulbronn, sondern auch von dem schwäbischen „Maultaschen-Blogger“ Volker Klenk auf seiner Seite oma.lisbeth.de weiterverbreitet wird: Demnach sei dem „einfachen Laienmönch Jakob“ aus dem Kloster Maulbronn vermutlich Mitte des 15. Jahrhunderts bei einem Ausflug ein Stück Fleisch in die Hände gefallen.
Die klösterlichen Regeln untersagten den Verzehr allerdings strikt. Doch der Mönch war pfiffig: Er hackte das Fleisch klein, mischte es unter Gemüse und versteckte das Ganze in kleinen Taschen aus Nudelteig. So konnte er das Fleisch vor den Augen Gottes verbergen – und servierte das herzhafte Mahl als Fastenspeise. Im Volksmund werden die Maultaschen daher auch „Herrgottsb’scheißerle“ genannt.
„Flüssiges Brot“
Mönche spielen auch beim Thema „Bier in der Fastenzeit“ eine wichtige Rolle. Schon im 17. Jahrhundert brauten sie ein besonders kalorienreiches Fastenbier, damit sie trotz Fastengebot bei Kräften blieben. Motto: „Flüssiges bricht das Fasten nicht“. Das „flüssige Brot“ ist heute wegen seiner hohen Stammwürze und seines dementsprechend erhöhten Alkoholgehalts als „Starkbier“ oder „Bockbier“ bekannt und vor allem in Bayern beliebt.
Aber auch hierzulande gibt es Brauereien, die zur Fastenzeit eines oder mehrere Spezialbiere brauen. „Der Vogel“ in Karlsruhe beispielsweise bot nach Auskunft von Mitarbeiter Juri Funk auch in diesem fastnachtslosen Jahr ein mittlerweile vergriffenes Fastnachtsfestbier und seit einigen Tagen auch „Doppelbock“ an.
„Damit kommt man über die Fastenzeit“, heißt es auf der Homepage des Brauers. Gleichzeitig wird aber sicherheitshalber auch gewarnt: „Vorsicht! Das original unfiltrierte Doppelbock kann auf den sündigen Magen wie ein Hammerschlag treffen.“
Erst fasten, dann feiern
Manche Menschen fasten aus gesundheitlichen, andere aus religiösen Gründen. Zur zweiten Gruppe zählt Martin Heringklee, der stellvertretende Dekan des Dekanats Karlsruhe und Leitende Pfarrer der Seelsorgeeinheit Ettlingen-Stadt. „Seit Aschermittwoch verzichte ich bis Ostern auf Genussmittel wie Süßigkeiten, Knabbereien oder Alkohol.“
Zudem esse er in dieser Zeit noch weniger Fleisch als sonst. An Ostern werde dann die Auferstehung gefeiert und das bedeute für ihn auch, dass das Fasten dann ein Ende hat.
„Da möchte ich die Freude erleben. Während man vorher gefastet hat, wird anschließend gefeiert.“ Seiner Ansicht nach macht das Fasten übrigens auch in diesem Jahr durchaus Sinn. „Wegen Corona müssen wir auf vieles verzichten, worauf wir keinen Einfluss haben. Wenn ich aber in der Fastenzeit auf etwas verzichte, dann ist das meine eigene Entscheidung.“
Fastenticket der KVV
Auch im Corona-Jahr bietet der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) sein beliebtes Fastenticket an. Das Sonderticket zum Preis von 26 Euro gilt seit Aschermittwoch und noch bis Ostermontag, 5. April (letzter Geltungstag) an sieben aufeinanderfolgenden Tagen im gesamten Netz des KVV. Es ist personengebunden, an Sonn- sowie an Feiertagen kann die komplette eigene Familie (Partner und Kinder/Enkelkinder unter 15 Jahren) mitfahren.
KVV-Pressesprecherin Sarah Fricke: „Wer dauerhaft auf den ÖPNV umsteigen will, dem gewährt der KVV innerhalb des Aktionszeitraums für eine Jahreskarte im Abonnement einen Rabatt von 26 Euro. Einfach das Fastenticket beim Vertragsabschluss vorlegen.“ Weitere Infos gibt es unter www.kvv-shop.de.