Skip to main content

Corona-Impfpflicht

Gesundheitsamt Karlsruhe: 1.670 Personen in der Pflege ohne Nachweis über Impfung oder Genesung

Dem Gesundheitsamt Karlsruhe sind bislang rund 1.670 Personen gemeldet worden, die keinen Impf- oder Genesenennachweis für das Coronavirus vorgelegt haben. Auch Bußgeldverfahren wurden schon in die Wege geleitet.

Ein Mann trägt auf einer Demonstration ein Schild mit einem durchgestrichenen „Impflicht“-Schriftzug.
In Baden-Württemberg laufen derzeit mehr als 450 Bußgeldverfahren gegen Personen, die trotz behördlicher Aufforderung im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

In Baden-Württemberg laufen derzeit mehr als 450 Bußgeldverfahren gegen Personen, die trotz behördlicher Aufforderung im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben.

Dem Gesundheitsamt Karlsruhe sind bislang rund 1.670 Personen gemeldet worden, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben. Personen, die der Einrichtungsleitung keinen Nachweis vorlegten, seien sukzessive angeschrieben und aufgefordert worden, dem Gesundheitsamt den entsprechenden Nachweis vorzulegen, teilt das Landratsamt Karlsruhe mit.

Für die Mitarbeiter, die dem Amt auch nach Fristsetzung keinen Nachweis nachgereicht haben, wird das Verwaltungsverfahren fortgesetzt. In diesem Prozess wird auch die jeweilige Einrichtung angehört. Parallel dazu wird das Bußgeldverfahren in die Wege geleitet.

Wir gehen davon aus, dass die Einrichtungen sich bereits auf der Suche nach geeignetem Ersatzpersonal befinden.
Janina Keller, Landkreis-Sprecherin

„Das Landratsamt Karlsruhe hat kürzlich im mittleren zweistelligen Bereich Verfahren zur Einleitung eines Bußgeldes an die Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet“, sagt Landkreis-Sprecherin Janina Keller.

Gesundheitsamt Karlsruhe: schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt

Da die Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen seien, dürften alle gemeldeten Personen vorerst weiter arbeiten. „Wir gehen jedoch davon aus, dass die Einrichtungen sich bereits auf der Suche nach geeignetem Ersatzpersonal befinden, sind uns aber auch der schwierigen Situation insbesondere hinsichtlich medizinischem Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt bewusst“, erklärt Keller weiter.

Anliegen und Argumente der Einrichtungsleitungen würden im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gehört und in die Ermessensentscheidung einfließen.

In den laufenden Verwaltungsverfahren habe das Gesundheitsamt zudem erste Rückmeldungen erhalten, in denen auch die Sorge geäußert wird, dass die medizinische Versorgung mit Wegfall der betroffenen Person nicht aufrechterhalten werden könne.

„Dies ist nun abzuwägen“, heißt es vonseiten des Landratsamtes. Entscheidungen über Tätigkeits- beziehungsweise Betretungsverbote seien vonseiten des Gesundheitsamtes noch nicht gefällt worden.

nach oben Zurück zum Seitenanfang