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In Baden-Württemberg

Gewerkschaft: Alle Polizisten sollten Schutzmasken tragen

Die Polizei soll auch in Zeiten der Corona-Krise Freund und Helfer bleiben. Dazu gehört Nähe zum Bürger. Und die kann gefährlich sein, kritisiert der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der DPolG-BW
Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg (DPolG-BW). Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Stuttgart (dpa/lsw) - Polizisten im Land sollten beim direkten Kontakt mit den Bürgern nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft Schutzmasken tragen. «Ich halte für unabdingbar, dass die Kollegen Maske tragen», sagte Landeschef Ralf Kusterer der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. «Unsere Kollegen sind zu nah dran an den Menschen - man kann einen Personalausweis nicht aus zwei Meter Abstand kontrollieren.» Allerdings fehlten Schutzmasken für die Polizei. «Wir sehen uns nicht in Konkurrenz zu den Pflegeberufen, Ärzten und medizinischem Personal. Deren Bedarf ist unumstritten», sagte Kusterer. Die Polizei habe aber zusätzlichen Bedarf. Rund 10 000 Beamte seien im operativen Dienst unterwegs im Land - für die Beamten brauche es mindestens eine Maske am Tag.

Kusterer forderte kreative Lösungen bei der Beschaffung. «Die Landesregierung muss einfallsreicher werden.» So würden in sächsischen Gefängnissen Masken unter anderem für die Polizei hergestellt. Insassen der Gefängnisse in Chemnitz und Torgau unterstützen derzeit das Deutsche Rote Kreuz und die Polizei mit der Herstellung Tausender Schutzmasken gegen das Coronavirus.

Selbst wenn Masken nicht zertifiziert seien, seien sie besser als nichts, sagte Kusterer. «Die Polizei muss sich lösen von der Beschaffung, die vom Sozialministerium durchgeführt wird. Teilweise hat sie das schon getan», sagte Kusterer. «Einige Polizeipräsidenten werden schon selbst tätig und warten nicht nur darauf, was geliefert wird - das ist richtig und verdient Lob.» Auch müsse man sich überlegen, ob das Tragen von Masken im Umgang mit Kollegen nicht sinnvoll sei, sagte der Gewerkschaftschef.

Kusterer betonte gleichzeitig, dass die Polizei angewiesen sei auf Daten von Gesundheitsämtern über infizierte Personen. Der polizeiliche Vollzugsdienst müsse über Klarnamenlisten verfügen - um etwa unter höchstmöglichem Datenschutz Informationen an einen Streifenwagen weiterzugeben, der unterwegs sei zu Hausstreitigkeiten. Die Beamten müssten beim Einsatz wissen, wer infiziert sei und unter Quarantäne stehe. Da gehe es um den Eigenschutz der Polizisten.

Einige Gesundheitsämter in Baden-Württemberg haben nach Angaben des Landesdatenschützers Stefan Brink Daten mit Klarnamen von Corona-infizierten Personen an die Polizei weitergegeben. Brink hatte das kritisiert als die pauschale Herausgabe solcher Daten als rechtlich nicht zulässig bezeichnet.

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