
Wenn es um Medikamente geht, gehören Vorsicht und ein achtsamer Umgang immer dazu. Gerade, wenn es um den Schutz der Jüngsten in unserer Gesellschaft geht. Das Gesetz verbietet Apotheken zwar nicht grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder abzugeben aber es spricht einiges dagegen.
Denn auch vermeintlich ‚harmlose‘ Medikamente, egal ob mit Rezept oder ohne, können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden oder missbräuchlich verwendet werden.
Ein Apotheker kann einen Patienten eigentlich nur im direkten Gespräch umfassend beraten. Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise eventuell nicht ausreichend verstehen und deshalb vielleicht nicht immer korrekt übermitteln. Auch wenn es Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten gibt, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann dies nur persönlich verlässlich besprochen werden.
Arzneimittel zur Sicherheit durch Botendienst der Apotheke liefern lassen
Grundsätzlich werden in Apotheken Kindern Medikamente nur unter Vorbehalt mitgegeben. Eltern sollten möglichst nur Erwachsene als Boten in eine Apotheke schicken.
Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder mobilitätseingeschränkt ist, kann bei den Mitgliedsapotheken der GRUPPE KARLSRUHER APOTHEKER e.V. anrufen und um einen Botendienst bitten. Sehr gerne bringt die Apotheke vor Ort dringend benötigte Medikamente umgehend bis an die Haustüre.
Auch wenn Paketboten Arzneimittel an Kinder abgeben, kann dies nicht gutgeheißen werden. Die Mitgliedsapotheken der GRUPPE KARLSRUHER APOTHEKER e.V. handeln hier verantwortungsvoll und sorgen so für Arzneimittelsicherheit.
Die Mitglieder der GRUPPE KARLSRUHER APOTHEKER e.V. stehen bereit, um den Kunden bei allen Fragen und Problemen rund um die Gesundheit zur Seite zu stehen.
Bildergalerie für die Native Ads des Verbands der Karlsruher Apotheken