Um straffällig gewordene Jugendliche früh aufzufangen und diese von der schiefen Bahn abzubringen, gibt es überall in Deutschland „Häuser des Jugendrechts“. Im März wird auch in Karlsruhe eines eröffnet: Das Polizeipräsidium, die Stadt und die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe arbeiten im „Haus des Jugendrechts“ Hand in Hand.
Jugendsachbearbeiter der Polizei sollen gemeinsam mit dem sozialpädagogischen Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren dort untergebracht sein und unter Leitung der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.
Die Arbeit an der Umsetzung des Projekts wurde auf Initiative der Polizeipräsidentin Caren Denner im Jahr 2019 aufgenommen. Im August 2020 wurde der Mietvertrag für die Räumlichkeiten in der Blücherstraße 20 unterschrieben. Im September begann der Umbau.
Effektive und individuelle Hilfe für Jugendliche
„Aufgrund der sehr guten Erfahrungen aus den bereits bestehenden Häusern in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern sollen nun auch in Karlsruhe ein noch besser aufeinander abgestimmtes Jugendstrafverfahren und eine verbesserte Präventionsarbeit ermöglicht werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.
Ein zentrales Anliegen sei die Optimierung der Verfahrensabläufe, um effektiver und schneller aber auch individueller auf jugendliche Straftäter einwirken zu können, damit sie künftig keine Straftaten mehr begehen. Neben der Strafverfolgung werden pädagogische Angebote und präventive Arbeit zusammengeführt, was dem im Jugendstrafverfahren verankerten Erziehungsgedanken entspricht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit soll in der Prävention und der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Diensten, vor allem mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen liegen. Bisher gibt es in Baden-Württemberg sechs solcher Häuser an den Standorten Stuttgart, Pforzheim, Mannheim, Heilbronn, Offenburg und Ulm.