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Hohe Bußgelder bei Verstößen

Karlsruher Gesundheitsamt rechnet mit 5.000 Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Seit dem 16. März gilt in Baden-Württemberg die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Gesundheitsamt Karlsruhe erwartet rund 5.000 Meldungen von den betroffenen Einrichtungen. Die Behörde kündigt zeitnahe Kontrollen an.

Noch viele Fragen zu klären: Die meisten Menschen in Deutschland befürworten die Impfpflicht und halten sie für durchsetzbar. Doch die Experten warnen vor einem gewaltigen bürokratischen Aufwand und juristischen Komplikationen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wer in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen arbeitet, muss gegen Corona geimpft oder genesen sein. Foto: Sebastian Gollnow picture alliance/dpa

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