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Zugang wurde erleichtert

In der Corona-Krise rutschen mehr Karlsruher in Hartz IV

Geschlossene Geschäfte, Restaurants, Bars und Theater: In der Corona-Krise sind derzeit vermehrt Wirte und Künstler, aber auch Taxifahrer und Schausteller auf Hartz IV angewiesen. Das Karlsruher Jobcenter erhält mehr Anträge auf Grundsicherung.

Hartz-IV
Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger steigt in der Corona-Krise Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

Plötzlich Hartz IV: Wegen der Corona-Krise sind mehr Karlsruher auf Grundsicherung angewiesen. „Wir spüren einen Anstieg“, sagt Jobcenter-Chef Hans-Peter Kölmel.

Gingen in seinem Haus vor dem drastischen Zurückfahren des öffentlichen Lebens im Schnitt 30 Anträge pro Tag auf die staatliche Unterstützung ein, sind es inzwischen bis zu 45. Um den Monatsersten sei die Zahl zusätzlich hochgegangen, ähnliches erwartet Kölmel für Ostern.

Unter anderem sind Wirte, Künstler und Taxifahrer betroffen

Der Jobcenter-Leiter berichtet von Gastronomen, die jetzt von Hartz IV leben müssen. Auch Schauspieler und Sänger treffe es, ebenso Taxifahrer, denen das Geschäft wegbricht. „Zu uns kommen auch Menschen, die mit 450-Euro-Jobs aufstockten, etwa im Handel.“ Da viele Läden zu sind, fehlt ihnen dieses Einkommen.

Grundsicherung mussten ebenso einige junge Menschen beantragen, die gerade mit dem Studium fertig sind. Zum Teil längst vereinbarte Vorstellungsgespräche wurden ihnen abgesagt. Der sicher geglaubte direkte Einstieg in die Arbeitswelt wurde ausgebremst.

Erleichterter Zugang

Problematisch ist die Situation ebenso für Schausteller. Kirmes ist in der Zeit der Krise nicht angesagt. Und selbst wer ein Karussell besitzt, kann dieses nicht eben mal per Kleinanzeige verticken. Wobei der Bund gar nicht möchte, dass jetzt jeder seinen Besitz verscherbelt, also der Wirt beispielsweise Besteck und Töpfe und damit seine Arbeitsgrundlage zu Geld machen muss.

Der Gesetzgeber hat deshalb aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen: Es erleichtert den Zugang zu Hartz IV. Wer bis zum 30. Juni einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Kosten für Unterkunft werden übernommen

Eine weitere Neuerung: Liegt ein Anspruch auf Grundsicherung vor, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die bis zum 30. Juni beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Der Gedanke dahinter ist, dass jetzt keine Obdachlosigkeit erzeugt und kein kurzfristiger Umzug erzwungen wird – was in einem engen Wohnungsmarkt wie in Karlsruhe ohnehin zusätzlich problematisch wäre.

Anträge sollen zügig bearbeitet werden

Das Antragstellen auf Hartz IV wurde in den vergangenen Tagen bundesweit vereinfacht. „Wir sagen zu, Anträge zeitnah zu bearbeiten“, so Kölmel. In der Regel erfolge dies innerhalb einer Woche. Meldet sich jemand komplett mittellos, kann er noch am selben Tag Unterstützung erhalten.

Kölmel weiß, dass es vielen schwer fällt, staatliche Leistungen zu beantragen. „Andererseits wissen die Menschen, dass sie jetzt einer unter vielen sind.“ Auch gebe es Verständnis dafür, dass das Jobcenter derzeit per Telefon und Mail kommuniziert und persönliche Vorsprache nicht erwünscht ist. Bundesweit sitzen 2.000 zusätzliche Kräfte an der Hotline, um Neuanträge aufzunehmen.

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